Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass im Handelsgesetzbuch Paragraph 1, Absatz 1, die Definition eines Kaufmanns angepasst wird und das Wort Kaufmann um das Wort Kauffrau erweitert wird.
(1) Kaufmann/ *Kauffrau* im Sinne des Gesetzbuches ist, wer ein Handeslgewerbe betreibt
* sollte hinzugefügt werden
Begründung
Die Begründung für die Änderung ist die Gleichberechtigung.