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Diskussion zur Petition 75601

Sprengstoffrecht

Änderung des Sprengstoffgesetzes sowie Verkaufsregelung vom 18.12.2017

Diskussionszweig: Sprengstoffrecht - Änderung des Sprengstoffgesetzes sowie Verkaufsregelung

Petent | 29.01.2018 - 09:30

Sprengstoffrecht - Änderung des Sprengstoffgesetzes sowie Verkaufsregelung

Anzahl der Antworten: 16

Ein Einkauf im Ausland ist nach dem Sprengstoffgesetz eine STRAFTAT und wird entsprechend geahndet.
Dies ist für Inhaber eines Pyrotechnikerscheines jedoch problemlos möglich. Diese dürfen offiziell im Ausland einkaufen und importieren. Weiterhin ist für diese auch ein Einkauf über Versandportale oder auf Pyrobörsen in Deutschland möglich.
Dies soll aufzeigen, dass die Ware an sich so oder so in Deutschland zu bekommen ist.
Dieser illegale sowie auch der legale "Schmuggel" und der daraus entstehende Schwarzmarkt sowie etliche Strafverfahren seitens der Schmuggler oder wegen Besitz dieser Knallkörper könnten vermieden werden.

Mein Vorschlag:
Legalisierung KLEINER Knallkörper mit BKS (z. B. bis 2 Gramm) wie sie jetzt ohnehin in Batterien verschossen werden.
Die Abgabe dieser Neuen Klasse Knallkörper an Personen ab 21 J. (oder mehr) beschränken.
Alternativ: Einführung eines kleinen Pyroscheines, welcher in einem Tageskurs bei der Polizei/Feuerwehr erworben werden kann.
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