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Petition 75890

Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften

Rechtliche Rehabilitation von Personen im Hinblick auf § 17b Absatz 4 des EGBGB vom 03.01.2018

Text der Petition

Mit der Petition wird die ersatzlose Streichung des Absatzes (4) des Artikels 17b EGBGB, der seit dem 01.10.2017 in Kraft getreten ist, gefordert. Der Deutsche Bundestag möge über eine rechtliche Rehabilitierung der Opfer des § 17b "Lebenspartnerschaftsgesetz" vom 01.08.2001 bis zum 01.10.2017 beschließen.

Begründung

Auslandsehen wurden immer laut den Gesetzen des Auslandes geschlossen.
Nur Ehen von gleichgeschlechtlichen Ehepartnern wurden bis zum 01.10.2017 in eine Lebenspartnerschaft laut § 17b des LP-Gesetzes abgewertet, aber nur wenn man diesem Verwaltungsvorgang zustimmte. Ein Vorgang dem jegliche gesetzlichen Grundlage fehlte, da eine Ehe laut Urteil des EGMR ein einzigartiges Institut personaler, sozialer und rechtlicher Beziehungen, das anderen Partnerschaftsinstituten unvergleichbar ist. Eine Ehe (gleichgeschlechtlich oder verschiedengeschlechtlich) ging also immer weiter als eine Lebenspartnerschaft laut Artikel 17b EGBGB.
Ehepartner die sich diesem Vorgang verweigerten wurden als ledig angesehen, trotz internationaler gültiger Heiratsurkunden.
Mit der Anerkennung der Auslandsehen ab dem Tag der Eheschießung durch das Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 20.07.2017 wird dieser Verwaltungsvorgang zwar stillheimlich aufgehoben, jedoch nicht aufgearbeitet.
Absatz (4) des Artikels 17b EGBGB der ab dem 01.10.2017 in Kraft getreten ist, ist ersatzlos zu löschen, da es nie einen Unterschied von gesetzlich gültigen Auslandsehen gab und gibt.

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