Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen:
Der Krankenkassenbeitrag an die gesetzlichen Krankenkassen für Selbstständige muss nach dem tatsächlichen Gewinn ermittelt werden, wobei zukünftig die Frage nach der Bedarfsgemeinschaft und die Vermögensabfrage entfällt. Des Weiteren müssen Selbständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind, bezüglich der Beitragslast mit selbständigen Künstlern und Publizisten gleichgestellt werden.
Begründung
Selbständige, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, zahlen immens hohe Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung. Immer mehr kleine Selbständige schaffen es nicht mehr, ihre Beiträge zu bezahlen. Das liegt daran, dass ihnen ein Mindesteinkommen unterstellt wird, das sie oft gar nicht haben. Desweiteren haben Selbständige keinen Arbeitgeber, der einen Teil der Beiträge übernimmt. Daher tragen vorallem kleine Selbständige eine hohe Beitragslast.
Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) und die vom Gesetzgeber mit der Umsetzung dieses Gesetzes beauftragte Künstlersozialkasse sorgen dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer/innen. Dies muss in ähnlicher Form auch für andere Selbständige gelten (Allgemeiner Gleichheitssatz Artikel 3 I GG).
Bei einem Antrag auf eine Beitragsermäßigung bei der Krankenkasse besteht eine Auskunftspflicht in Bezug auf das Vermögen (alle verwertbaren Vermögensgegenstände wie z. B. Schmuck, Sparvermögen usw.) sowie auf das Gesamteinkommen der Bedarfs- bzw. der Lebensgemeinschaft, in der ein(e) Selbständige(r) lebt - hier besteht eine Analogie zur Antragstellung bei Hartz IV. Gerade Selbständige brauchen finanzielle Rücklagen, wenn es mal nicht so gut läuft bzw. bis es gut läuft. Die Frage nach dem Vermögen der Selbständigen und nach dem Vermögen sowie dem Einkommen des Partners/der Partnerin ist ein Eingriff in das Recht auf Eigentum (Artikel 14 GG) und ist im Vergleich zur Arbeitnehmer/innen wiederum eine Ungleichbehandlung (Artikel 3 I GG).
Es besteht absolut dringender Handlungsbedarf, um eine schnelle finanzielle Entlastung für die Betroffenen, vor allem für geringverdienende Selbständige, herbeizuführen!