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Petition 75960

Mietrecht

Erhöhung der Mietkaution/Mietbürgschaft bei Mietverträgen von 3 auf 18 Monatsgrundmieten vom 06.01.2018

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die rechtlich zulässig maximal zu vereinbarende Mietkaution/Mietbürgschaft bei Wohnraummietverträgen von 3 Monatsgrundmieten auf 18 Monatsgrundmieten zu erhöhen, um sicherzustellen, dass nicht sozial schwache Personen vom Marktzugang zu Mietwohnraum ausgeschlossen werden. Die Vereinbarung tatsächlich niedrigerer Kautionen ist Sache der
Vertragsparteien.

Begründung

Vermieter und Wohnungseigentümer schrecken aktuell davor zurück, Mietwohnungen an sozial schwache Mieter zu vermieten, so dass diese häufig gar keine Wohnungsangebote bekommen, da der Vermieter hierbei großen wirtschaftlichen Risiken ausgesetzt ist. Wird eine Mietpartei zahlungsunfähig und zieht sie nicht freiwillig aus, entstehen dem Vermieter regelmäßig folgende Kosten bis zur Räumung, die er zwar von der Mietpartei ersetzt verlangen kann, aber regelmäßig nicht erreichen kann, da ja die Mietpartei nicht zahlungsfähig ist:
Mietausfall in Zeitspanne von Zahlungseinstellung bis Zwangsräumung (ca. 5 Monate): ca. 5 Monatsgrundmieten ("MGM");
Nebenkosten für diese Zeitspanne: ca. 2 MGM;
Anwaltskosten und Gerichtskosten für Kündigung und Räumungsklage: ca. 4 MGM;
Kosten für Gerichtsvollzieher und für Durchführung der Räumung: ca. 4 MGM;
Kosten für Beseitung der von der Mietpartei verursachten Sachbeschädigungen: ca. 3 MGM.
Insgesamt liegt das Risiko bei ca. 18 MGM oder mehr.
Vorteilhafter Nebeneffekt wäre, dass die Mietpartei zur Erhaltung der Kaution ein höheres Eigeninteresse an vertragsgemäßem Mieterverhalten hätte und sich so auch das Klima gegenüber anderen Mietern eines Wohnhauses verbessern würde.

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