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Petition 76010

Wettbewerb/Regulierung

Änderung der Ladesäulenverordnung vom 09.01.2018

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge die "Ladesäulenverordnung vom 9. März 2016 (BGBl. I S. 457), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. Juni 2017 (BGBl. I S. 1520) geändert worden ist" nach dem Vorbild anderer EU-Staaten so anpassen, dass die Firma Tesla Motors, Inc. (Tesla) weiterhin das eigene Ladesäulennetzwerk (Superchargers) ausbauen und warten kann.
Die aktuelle Gesetzgebung schadet nicht nur den Kunden, sondern auch den Aussichten auf das Erreichen der Klimaschutzziele.

Begründung

Elektromobilität hat bereits den Automobilmarkt und die allgemeine Mentalität im Bezug auf Elektro-Autos verändert.
Unabdingbar ist, dass besonders die Firma Tesla Motors, Inc (Tesla) diesen Anstoß mit marktfähigen Elektroautos geliefert hat.
Die etlichen Vorteile von Elektroautos sollen hier nicht diskutiert werden. Es steht jedoch fest, dass es das Ziel sein sollte, Elektromobilität zu fördern, unter Anderem wird dies auch von der Regierung durch Zielsetzungen bestätigt.

Bedauerlicherweise wird einer der wichtigsten Hersteller für marktfähige und praxistaugliche Elektroautos, Tesla, daran gehindert, das Wachstum der Quote an Elektroautos voranzubringen, indem durch die "Ladesäulenverordnung vom 9. März 2016 (BGBl. I S. 457), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. Juni 2017 (BGBl. I S. 1520) geändert worden ist" das Ausbauen des Hauseigenen Ladesäulennetzwerks unterdrückt wird. Demnach müssen alle öffentlichen, neu errichteten oder umgebauten Ladesäulen, der von Tesla verwendeten Ladegeschwindigkeit, den CSS Standart verwenden, bevorzugen und für alle Automobile zur Verfügung stehen. Öffentlich ist hierbei so definiert, dass eine Ladesäule auch auf privatem Grund als öffentlich gilt, solang sie frei zugänglich ist. Diss schließt Teslas Superchargers ein. Auch wenn es zunächst gut klingt einen universellen CSS-standart voranzubringen, ist die Umsetzung für Tesla jedoch nicht möglich: Tesla verwendet nicht den CSS-Standart, unter Anderem um Kommunikation zwischen Auto und Ladesäule erlauben zu können. Auch kann Tesla nur diese beeindruckende Infrastruktur aufbauen, da sie als Alleinstellungsmerkmal für Tesla essenziell ist. Tesla könnte diese Infrastruktur logischerweise unmöglich weiterhin ausbauen, wenn durch eine Öffnung für Autos aller Marken die Exklusivität der Ladesäulen und somit der wirtschaftliche Anreiz für den Bau und Betrieb wegfällt.

Als Resultat gibt es weniger Elektroautos auf den Straßen, da Tesla eine der wenigen Firmen ist, welche praxistaugliche Elektroautos herstellt. Während in anderen Ländern die Feinstaub-, Kohlenstoffdioxid- und Stickstoffoxidbelastung aufgrund wachsender Quote an Elektroautos durch bessere Alltagstauglichkeit, unter Anderem durch verbesserte Ladestruktur, stark sinken wird, werden in Deutschland Innovatoren unterdrückt.
Um den Anschluss nicht zu verpassen, muss auch in Deutschland das Supercharger-Netzwerk weiterhin ausgebaut und gewartet werden dürfen.
Zwar ist ein verlässliches CSS-Ladenetzwerk sehr wichtig, dies lässt sich aber nicht durch das Beinträchtigen des Ausbaus von allen anderen Standarts erreichen. Hiermit wird höchstens eine Verlangsamung der "elektrischen Mobilitätsrevolution" erreicht, und das kann nicht im Interesse des Bürgers sein.

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