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Petition 76203

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

Änderung des § 176 Abs. 1 und 5 Strafgesetzbuch (Sexueller Missbrauch von Kindern) vom 19.01.2018

Text der Petition

Mit der Petition wird eine dahingehende Änderung des § 176 Abs. 1 und 5 Strafgesetzbuch (Sexueller Missbrauch von Kindern) gefordert, dass die zu erwartende Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren beträgt, dass bei allen Straftaten nach § 176 Strafgesetzbuch (StGB) Sicherungsverwahrung angeordnet werden kann und bei allen Straftaten nach § 176 StGB ein Kontaktverbot ausgesprochen wird sowie ein Verbot für Berufe, bei deren Ausübung ein Kontakt mit Personen unter vierzehn Jahren verbunden ist.

Begründung

Die Strafe für nach § 176 beträgt 6 bis 10 Jahre. Gesteht ein Täter vor Gericht, dann erhält er eine Bewährungsstrafe von 2 Jahren. Was dieser Täter dem oder den missbrauchten Kindern angetan hat wird dabei komplett ausser acht gelassen. Er wird wieder in die Gesellschaft gelassen und kann dort sein normales Leben weiter führen. Und wie man leider immer wieder liest, sehen wir genau diese Täter einige Monate, Jahre später wieder vor Gericht. Wieder mussten Kinder unter diesem Täter leiden, weil unser Strafsystem einfach zu schwach ist. Diese Personen sind eine Gefährdung für die Allgemeinheit und werden es auch immer sein, egal ob sie in eine Therapie gehen oder nicht. Und wenn ich mir die tägliche Berichterstattung anschaue, mit was für Urteilen selbst Wiederholungstäter davonkommen, dann verstehe ich nicht, wie die jeweiligen Richter, diese Urteile "im Namen des Volkes" sprechen können. In meinem Namen sprechen sie das nicht.

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