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Petition 76256

Anerkennung von Zeiten der Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung

Keine Anrechnung der Mütterrente als Einkommen bei Grundsicherung/Wohngeld vom 21.01.2018

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die sogenannte Mütterrente nicht auf öffentliche Leistungen wie Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch Zweites bzw. Zwölftes Buch und Wohngeld als Einkommen angerechnet wird.

Begründung

Die sog. Mütterrente wird bei Rentenzahlungen gewährt für Kinder, die vor 1992 geboren sind. Ziel ist der Ausgleich von Anrechnungsjahren bei später geborenen Kindern (1 Jahr, danach 3 Jahre).
Die Berechnungsgrundlage sind Beitragspunkte. Real erhöht das die Rente von Müttern oder Vätern, die Kinder hatten, um ca. 25 € monatlich pro Kind.
Bei geringen Renten ist das ein beachtlicher Betrag. Vor allem für Mütter, die wegen der Kinder keine oder nur geringe Beiträge in die RV einzahlen konnten.

Die Mütterrente erhalten alle Rentenbezieher unabhängig von der Rentenhöhe. Leute mit auskömmlichen Renten erhalten diese als willkommene Erhöhung. Für RentnerInnen, die auf Grundsicherung (auch Wohngeld) aufstocken müssen, wirkt es sich nicht aus.

Es ist sozial unverträglich und ungerecht, dass diese teilweise steuerfinanzierte Zusatzleistung angerechnet wird bei der Grundsicherung (Sozialhilfe im Alter und Erwerbsminderung) und anderen öffentlichen Leistungen.

Gleiches gilt für das KINDERGELD. Das erhalten alle Eltern unabhängig vom Einkommen. Nur bei den Ärmsten wird es als anrechenbarer Einkommensteil behandelt und abgezogen.

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