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Petition 76416

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Aufnahme der Versorgungssparte Fernwärme in § 29 GWB vom 28.01.2018

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Versorgungssparte „Fernwärme“ mit in den § 29 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) aufzunehmen.

Begründung

Gerade in der Versorgungssparte Fernwärme gibt es oftmals nur einen Anbieter, häufig in Kombination mit einem Anschlusszwang – der Zwangskunde steht einem Monopol gegenüber.
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass diese Position von den Anbietern immer wieder ausgenutzt wird, um die Preise unberechtigt in die Höhe zu treiben. Presseberichte über Klagen bezüglich zu hoher Preise finden sich aus vielen Städten und Gemeinden.

Eine Beweislastumkehr wie im § 29 geregelt, kommt den Kartellbehörden mit deren knappen Ressourcen entgegen, es leuchtet auch nicht ein, weshalb die Versorgungssparte Fernwärme nicht den gleichen Kontrollmöglichkeiten unterliegen sollte, wie die Versorgungssparte Strom und Gas – insbesondere aufgrund der oben genannten häufigen Monopolstrukturen.

Bereits bei der Stellungnahme zur 8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen hielt das Bundeskartellamt an seiner Forderung nach einer Ausdehnung der Sonderregeln für eine schärfere Missbrauchsaufsicht im Bereich Fernwärme fest; der Bundesrat sprach bei der 9. Novelle die Empfehlung aus, Fernwärme in den § 29 mitaufzunehmen.
Der Begründung der Bundesregierung, dass dazu kein Bedarf bestehe, stehen die zahlreichen Klagefälle, über welche in den Medien ausführlich berichtet wird, entgegen. Solange es zur Versorgung mit Fernwärme keine eigene Regelung gibt, ist es erforderlich, die Kontrollmöglichkeiten zumindest über § 29 GWB zu stärken bzw. zu vereinfachen.

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