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Diskussion zur Petition 76417

Gesundheitswesen

Beschluss einer umfassenden Geburtshilfereform vom 28.01.2018

Diskussionszweig: Fehlendes in der Petition

Nutzer2605148 | 17.03.2018 - 07:58

Fehlendes in der Petition

Anzahl der Antworten: 1

Sie haben in Ihrer Auflistung leider dieses Gewaltereignis vergessen, was in Deutschland noch passiert im Jahre 2018: TRENNUNG VON MUTTER UND KIND nach Kaiserschnitt -ohne medizinischen Grund -ausschließlich aus organisatorischen Gruenden/Personalmangel/Routine "so machen wir schon immer". Bitte informieren Sie darueber, was das für Auswirkungen hat... Wenn möglich, nehmen Sie es bitte noch in den Petitionstext auf.
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Nutzer1883709 | Wed Mar 21 08:50:19 CET 2018 - Wed Mar 21 08:50:19 CET 2018

Natürlich ist die von Ihnen geschilderte Gewaltform in der umfangreicheren Begründung der Petentin explizit aufgenommen, wörtlich u.a. als "Bonding wird nicht ermöglicht (fehlende Personalkapazität, z.B. nach Kaiserschnitt"), da dies in Deutschland leider viel zu häufig vorkommt.
Ergänzungen und Bekräftigungen, dass diese Gewaltformen praktiziert werden, bitte unbedingt schriftlich senden an:

Zitat:
Deutscher Bundestag | Petitionsausschuss | Platz der Republik 1 |11011 Berlin
Bitte Petitionsnummer 76417 erwähnen.


Hier der Auszug aus "Petition 76417 mit Begründung der Petentin" | Seite 10-11 von 14

Zitat:

Die Gewaltformen

Physische Gewalt

  • Festhalten (durch Hebamme oder Anweisung an den Vater bzw. Partner_in)
  • Festschnallen der Beine
  • keine freie Wahl der Geburtsposition (z.B. in Rückenlage auf dem Gebärbett)
  • grobe Behandlung (z.B. Katheter unnötig schmerzhaft legen)
  • medizinisch nicht indizierte Untersuchungen (z.B. wiederholt nach dem Muttermund tasten, wenn dies nicht gewollt/notwendig ist)
  • Behandlungsmethoden werden fachlich falsch durchgeführt (z.B. Kristellern mit dem ganzen Körpergewicht (‚auf den Bauch schmeißen‘) anstatt lege artis: mit Druck einer Hand)
  • ohne Einverständnis und ohne medizinische Notwendigkeit wird ein Dammschnitt durchgeführt
  • ohne Einverständnis und ohne medizinische Notwendigkeit wird ein Kaiserschnitt vorgenommen
  • ohne Einverständnis und ohne medizinische Notwendigkeit werden sonstige medizinische Interventionen (Medikamentengabe, Kristellern, Katheter legen o.a.) oder Untersuchungen (Vaginaluntersuchung, Ultraschall, CTG-Messung)durchgeführt.
  • Schläge, Ohrfeigen, Kneifen
  • Zwang unter Wehen still zu liegen
  • Sexualisierte Gewalt in Form von medizinisch nicht notwendiger Penetration mit Untersuchungsinstrumenten oder Stimulation der Klitoris


Psychische Gewalt

  • Anschreien
  • verbaler Gewalt wird ausgeübt. Z.B. wird gesagt: „Wenn sie jetzt nicht mitarbeiten, dann stirbt Ihr Baby!“ oder „Seien sie gefälligst still!“ oder "Guck dich mal an Mädchen, du bist fertig - du musst eine PDA nehmen."
  • Beschimpfen
  • Druck ausüben oder erpressen
  • Gebärende unter Geburt allein lassen (außer, wenn sie dies ausdrücklich will)
  • keine (echte) Wahlfreiheit bei medizinischen Interventionen lassen
  • Kindesentzug und/oder Ungewissheit über Gesundheitszustand des Kindes
  • Machtmissbrauch
  • Nötigung
  • Sexualisierte Gewalt in Form von Sprache, Witzen
  • Verbot zu essen/trinken, sich zu bewegen
  • Willkür
  • Zwang


Strukturelle Gewalt

  • Schwangere werden unter Wehen von ihrer geburtshilflichen Klinik abgewiesen
  • Schwangere finden keine Hebamme zur Vorsorge, zur Geburtsbegleitung (Bezugs-/ Beleghebamme) oder zur Nachsorge
  • Mütter mit ganz jungen Säuglingen finden keine Nachsorgehebamme zur Stillberatung
  • Gebärenden werden im Kreißsaal gegen ihren Willen allein gelassen, da die Hebamme sich um bis zu fünf andere Schwangere kümmern muss, die Geburt wird dahingehenden ‚programmiert‘ (vgl. physische Gewalt) – z.B. schmerzstillende PDA gelegt, damit die Frau ‚ruhig‘ ist.


[In einer] Bachelorarbeit „Grenzüberschreitung und Grenzachtung im geburtshilflichen Kontext“ an der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen, Abteilung Köln (Hebammenkunde) erfolgte eine ausführliche Untersuchung von 14 Geburtsberichten der Roses Revolution von 2014 [....]. Die Grenzüberschreitungen umfassten mehr als 60 verschiedene Punkte (z.B. Positionszwang: 5x Rückenlage oder schmerzhaftes Aufdehnen des Muttermundes ohne Ankündigung oder Erklärung 3x).
Ausdrücklich muss erwähnt werden, dass Mutter und Baby insbesondere vorgeburtlich eine einzigartige Einheit bilden. Die IMBCO bezeichnet sie als “integrale Einheit MutterBaby” und bezieht sich auf Schwangerschaft, Geburt und 1. Lebensjahr. Daher ist das Baby immer von den Auswirkungen der Gewalt an seiner Mutter betroffen. Ein ebenfalls stark gekürzter Überblickt zeigt jedoch, dass sich Gewalt auch direkt gegen den Säugling/das Ungeborene richten kann (hier ohne explizite Hervorhebung der strukturellen Gewalt)

Physische Gewalt gegen das Baby

  • medizinisch nicht indizierte (pränatale) Untersuchungen z.B. Verletzung durch Kopfschwartenelektrode
  • Zu frühes Auf-die-Welt-holen (Kind kann sich nicht vollständig entwickeln)
  • Zu frühes Abnabeln (bis zu ein Drittel des Blutvolumens fehlen dem Säugling)
  • Verletzungen wie z.B. Brüche durch unsachgemäßes Kristellern oder andere geburtshilfliche Manöver
  • Medizinisch nicht indiziertes bzw. von der Mutter nicht gewolltes Zufüttern (führt u.U. zu Stillproblemen, kindlicher Darm verträgt am besten Muttermilch)


Psychische Gewalt gegen MutterBaby

  • Trennung von der Mutter/Bezugsperson
  • Stundenlanges Schreien-lassen
  • Bonding wird nicht ermöglicht (fehlende Personalkapazität, z.B. nach Kaiserschnitt)
  • Stillzwang bzw. veraltete Stillpraktiken werden aufgezwungen
  • Krankheiten werden nicht oder zu spät erkannt, da keine Hebamme die Familie betreut

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