Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, den § 14 Absatz 2 Satz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) zu ändern:
Alt: Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
Neu: Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen einer mit einer Personenwahl verbundenen Verhältniswahl.
Begründung
Bei einer Betriebsratswahl wird bei Einreichung nur einer Vorschlagsliste eine Personenwahl durchgeführt, bei der jede(r) Wahlberechtigte soviele Stimmen vergeben kann, wie Sitze im zu wählenden Gremium zu vergeben sind.
Bei der Einreihung von zwei oder mehr Vorschlagslisten wird eine Verhältniswahl durchgeführt, bei der nur exakt eine Stimme an eine Liste abgeben werden darf. Der/Die Wahlberechtigte hat keine Möglichkeit die Reihung der Liste zu beeinflussen.
Durch die vorgeschlagene Gesetzesänderung würde diese Möglichkeit geschaffen. Dieses Verfahren (Panaschieren) wird in verschiedenen Bundesländern auf Landes und Kommunalebene verwendet.
In der Folge der Gesetzesänderung müsste die vom zuständigen Ministerium als Verordnung festgelegte Wahlordnung angepasst werden.