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Petition 76575

Steuerrecht

Modifizierung des Grundgesetzes im Hinblick auf eine eventuelle Einführung zur „Besteuerung von Maschinenarbeit“ vom 05.02.2018

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge sich für eine zukunftsorientierte Modifizierung von Artikel 106 Grundgesetz sowie gegebenenfalls weiterer Artikel des Grundgesetzes und aller anderen Paragrafen zur Steuergesetzgebung des Bundes einsetzen, welche eine notwendige Diskussion und eine eventuelle Einführung zur “Besteuerung von Maschinenarbeit“, verhindern!

Begründung

Die Diskussion über wirtschaftliche Vor- und Nachteile, welche durch die Besteuerung von Maschinenarbeit entstehen können, kann erst ernsthaft geführt werden, wenn darüber parteiübergreifend, und von unabhängigen Fachkräften und Gremien, diskutiert wird.
Eine Modifizierung von Artikel 106 des Grundgesetzes ist notwendig, damit sich die Besteuerung von Maschinenarbeit als Steuerart einordnen lässt. Dann sind die Rahmenbedingungen für eine zukunftsorientierte Diskussion geschaffen.
Es ist unumgänglich auf die Prüfung aller möglichen, notwendigen Maßnahmen zu verzichten, wenn wir auf alle möglichen Zukunftszustände vorbereitet sein wollen.
Die Entwicklung ist nicht vorhersehbar. Wie würden wir mit der folgenden Situation umgehen?
Annahme (2034):
Durch eine effiziente Automatisierung, Rationalisierung und Digitalisierung ist der Beschäftigungsstand nur noch bei 50 Prozent. Was ist mit den anderen 50 Prozent?
Werden diese Arbeitsplätze dann durch Subventionen finanziert?
Ob diese Menschen nun arbeiten oder nicht. Wie sollen diese Subventionen, beziehungsweise wie soll dieses Einkommen finanziert werden, ohne die Besteuerung von Maschinenarbeit mit einzubeziehen?
(Wenn diese Petition nicht veröffentlicht wird, beantworten sie mir bitte diese Frage!).
Mit unserer heutigen Methodik kann für das Jahr 2034 nicht mal eine sichere Rente garantiert werden.
Wird eine Annahme dieser Art (auch in abgeschwächter Form) real, fehlen die Instrumente um diese Lücke zu schließen. Es ist höchste Zeit sich vom Flickwerk zu trennen und über Lösungsmöglichkeiten zu diskutieren. Gegebenenfalls gibt es noch andere innovative Besteuerungsmöglichkeiten, die ebenfalls als Steuerart unter Artikel 106 des Grundgesetzes aufgeführt werden sollten, dies ist ebenfalls zu prüfen.
Neue Situationen erfordern neue Methoden. Wenn wir weiterhin die Augen verschlossen halten, und nicht offen für alternative Herangehensweisen sind, gehen wir fahrlässig mit unserer Zukunft um!
Eine versteifte antiquierte Denkweise blockiert uns, ein Paradigmenwechsel darf nicht länger aufgeschoben werden!

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