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Petition 76678

Zuzahlungen

Versuchsweise Einführung einer "schwedischen Praxisgebühr" vom 10.02.2018

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, versuchsweise eine "schwedische Praxisgebühr" einzuführen. Hierunter wird eine Praxisgebühr verstanden, die im Gegensatz zur früheren, inzwischen wieder abgeschafften, nicht pro Quartal, sondern pro Arztbesuch erhoben wird. Die Gebühr soll durch die Belastungsgrenze nach § 62 SGB V begrenzt werden. Für Besuche der Notaufnahme soll eine erhöhte Gebühr festgesetzt werden.

Begründung

Die Bezeichnung „schwedische Praxisgebühr“ wird verwendet, um sie von der vormaligen, gescheiterten Praxisgebühr zu unterscheiden und da ein ähnliches Modell in Schweden erfolgreich ist, die Anzahl der Arztbesuche einzudämmen.

Die Ziele, die mit der Praxisgebühr verfolgt wurden, existieren nach wie vor, insbesondere soll für gesetzliche Versicherte, denen im allgemeinen die Kosten ihrer Behandlung nicht direkt bekannt sind, ein besseres Kostenbewusstsein geschaffen werden. Durch die Anrechnung auf die Belastungsgrenze soll ein Abschreckungseffekt vermieden wird, der von notwendigen Arztbesuchen abhält.

Da die Gebühr bei jedem Besuch erhoben wird, ist der Bürokratieaufwand geringer als bei der früheren Quartalsgebühr, da nicht mehr gespeichert und geprüft werden muss, ob die Gebühr bereits entrichtet wurde. Die Erhebung pro Besuch soll den bei Quartalsgebühren möglichen „Doc-Flat“-Effekt vermeiden, das heißt, dass Patienten das bereits bezahlte Quartal maximal nutzen.

Zur Einführung einer erhöhten Praxisgebühr für Notaufnahmen weist der Petent auf die Petition mit der Online-ID 22445 hin, denn diese Petition wurde damals abgewiesen, da die Praxisgebühr generell abgeschafft wurde, das Problem der Überlastung der Notaufnahmen besteht aber nach wie vor, siehe etwa „Die Not der Notaufnahmen“ in Süddeutsche Zeitung vom 08.10.2017, auch online verfügbar.

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