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Petition 76818

Arbeitslosengeld II

Abschaffung der darlehensweisen Gewährung der Mietkaution durch die Jobcenter vom 18.02.2018

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, die bisherige Praxis der darlehensweisen Gewährung der Mietkaution durch die Jobcenter abzuschaffen, da diese Handlungsweise das Existenzminimum der Leistungsbezieher kürzt. .

Begründung

Wer in eine neue Wohnung zieht, muss bei seinem neuen Vermieter eine Kaution hinterlegen, die Schäden an der Wohnung oder Mietrückstände abdecken soll. Bereits für Normalverdiener ohne Rücklagen ist es ein finanzieller Kraftakt, eine solche Kaution aufzubringen, kann diese doch bis zu drei Monatsmieten betragen. Gänzlich unmöglich ist das aber vielen Hartz IV-Beziehern. Bislang übernehmen die Jobcenter die Kaution oder die zu hinterlegenden Genossenschaftsanteile - allerdings lediglich als Darlehen. Schon jetzt können die Kosten der Unterkunft unter Umgehung des Hartz IV-Beziehers direkt an den Vermieter überwiesen werden. Das Amt überweist die Kaution für die neue Wohnung und erhält das Geld dann später vom Vermieter zurück. Ich halte das Vorgehen der Jobcenter für rechtswidrig. Denn das Sozialgesetzbuch II, das die rechtlichen Rahmen für Hartz IV setzt, unterscheidet zwischen Lebenshaltungs- und Unterkunftsbedarfen. Beides ist streng getrennt. Vom monatlichen Regelsatz von 416 Euro sollen Arbeitslosen Lebensmittel und Kleidung kaufen sowie Geld zurücklegen, um Sonderanschaffungen wie eine neue Waschmaschine zu stemmen. Zusätzlich übernimmt das Amt die Wohnkosten in angemessener Höhe. Die jetzige Regelung zwingt die Betroffenen aber, die Mietkaution, die eigentlich in den Bereich Unterkunftsbedarfe fällt, von ihrem Regelsatz zu bestreiten. Damit wird das Existenzminimum gekürzt.

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