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Diskussion zur Petition 76837

Arbeitslohn

Einführung eines Branchenmindestlohns für Mitarbeiter von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen vom 19.02.2018

Diskussionszweig: Das sind schon Sozialeinrichtungen.

StefanJ-- | 01.03.2018 - 09:29 (Zuletzt geändert am 01.03.2018 - 09:30 von StefanJ-- )

Das sind schon Sozialeinrichtungen.

Anzahl der Antworten: 20

Diese Werkstätten sind schon Sozialeinrichtungen. Und die Arbeit dort ist in erster Linie Therapie und Betreuung. Auch die Gesundheitskosten sind bereits anderweitig abgedeckt. Ebenso wie (je nach familiärer Lage und Grad der Einschränkung) die Unterkunft. Und in der Regel sind das Zuschussbetriebe. Die Erlöse aus der dort geleisteten Arbeit decken die Kosten in der Regel jetzt schon nicht.

Was wären denn die Alternativen? Die Leute wegsperren? Wie früher als "Dorfidiot" für sich selber "sorgen" lassen?

Wenn man den Vorschlag des Petenten zum logischen Ende weiter spinnen würde, dann müssten alle diese Betriebe als reine Wirtschaftsbetriebe geführt werden. Mit allen Konsequenzen. Bis hin zur Insolvenz, wenn am Ende vom Geld noch Monat übrig ist. Das wäre auch keine Lösung.

Da müssten Aktion Mensch & Co. aber noch viel mehr Lose verkaufen, um das zu finanzieren.

Ich denke, wir haben da unterm Strich ein ganz brauchbares System.
153

Conan Edogawa | 20.03.2018 - 06:05

...welcher aber die Möglichkeit eröffnen kann, einen "arbeitnehmenden Rehabilitanten" zu schaffen...

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Der_Max | 19.03.2018 - 19:32

Zitat: von Conan Edogawa
Ach, ich denke, ein "arbeitnehmender Rehabilitant" steht für sich selbst. Da gibt es keine Verwechslungsgefahr.



komme ich genau so lange mit klar, wenn aus dem Attribut keine Forderung nach dem Mindestlohn wird

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Conan Edogawa | 19.03.2018 - 19:28

Ach, ich denke, ein "arbeitnehmender Rehabilitant" steht für sich selbst. Da gibt es keine Verwechslungsgefahr.

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Der_Max | 19.03.2018 - 11:36

Zitat: von Conan Edogawa
Nein, eben keine Kündigung. Natürlich sind die Beschäftigten keine Arbeitnehmer, (...)



Suchen Sie sich irgendeinen anderen Begriff aus, in dem aber das Wort Arbeitnehmer nicht vorkommt. Explizit, um eine mögliche Verwechselung mit Arbeitnehmern zu vermeiden, denn das sind sie nicht. Noch nicht mal ansatzweise.

Auch die Bezeichnung Rehabilitant wäre ein extremer Euphemismus für die therapeutische Beschäftigung Behinderter, aber okay.

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Conan Edogawa | 19.03.2018 - 06:23

Nein, eben keine Kündigung. Natürlich sind die Beschäftigten keine Arbeitnehmer, sie sind "arbeitnehmende Rehabilitanten". Wenn es Arbeitnehmer und Rehabilitanten gibt, gibt es auch Leute, die eben nicht unter die beiden Schubladen passen. Es wird doch eine Möglichkeit geben, den Schutz des Rehabilitanten zu haben und doch die Rechte eines EU-Arbeitnehmers wahrnehmen zu können. Diese Menschen sind doch kein Stückwerk!

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Der_Max | 18.03.2018 - 18:12

Zitat: von Conan Edogawa
Nein, das nicht, aber der Mindestlohn kann eine Hilfe sein, die Rechte der Beschäftigten derart zu bestärken, dass diese Rechte denen eines EU-Arbeitnehmers gleichzusetzen sind.



Klar. Also auch Kündigung "wegen Schlechtleistung", sobald der Behinderte das arbeitsvertraglich geschuldete Soll nicht erbringt. Das wäre dann die geforderte Gleichbehandlung. Aber wir sind uns wohl einig darin, dass uns das nicht wirklich weiterbringt, weil Behinderte in diesen Einrichtungen keine Arbeitnehmer sind.

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Conan Edogawa | 18.03.2018 - 17:40

Nein, das nicht, aber der Mindestlohn kann eine Hilfe sein, die Rechte der Beschäftigten derart zu bestärken, dass diese Rechte denen eines EU-Arbeitnehmers gleichzusetzen sind.

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Der_Max | 17.03.2018 - 16:07

Zitat: von Samuhatschi
Das ist falsch, bei uns in der Region stellen diese Produkte eine reale Dienstleistung dar. Diese Menschen arbeiten im Akkord! (...)

Diese Betriebe werden bezuschusst, sparen dann nochmals bei der Umgehung des Mindestlohnes und haben gute Einkünfte. (...)



Das ist eine ungeheuerliche Behauptung, grenzwertig zur üblen Nachrede gegenüber dem dortigen Leitungspersonal, weil damit gegen etliche gesetzliche Bestimmungen verstoßen würde.

Bitte belegen Sie, dass
1.) die Einrichtung, die die Behinderten beschäftigt, nach dem Gewinnerzielungsprinzip arbeitet, also als Unternehmensform plus NICHT gemeinnützig (zu Erkennen z.B. am gGmbH
2.) Was sagt der Betriebsrat zu den Akkordbedingungen (§ 87 (1) 11 BetrVG)
3.) Was sagt das Integrationsamt zu den Akkordbedingungen?

So lange Sie das nicht geliefert haben, muss ich Ihre Aussage als demagogische Lüge in extremer Ausreizung der freien Meinungsäußerung werten.

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Emsland | 17.03.2018 - 15:23

Sollen diese Menschen also demnächst zu einem Mindestlohn menschenunwürdig arbeiten?

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Samuhatschi | 17.03.2018 - 11:01

Das ist falsch, bei uns in der Region stellen diese Produkte eine reale Dienstleistung dar. Diese Menschen arbeiten im Akkord! Sie stellen zb Hygieneartikel her für Krankenhäuser. Die Arbeit an sich ist menschenunwürdig und den Behinderten wird alles zugemutet, eben weil diese sich meistens NICHT wehren können!

Diese Betriebe werden bezuschusst, sparen dann nochmals bei der Umgehung des Mindestlohnes und haben gute Einkünfte.

Hier hat der Petent also vollkommen recht! Diese Gruppe muss zwingend besser geschützt werden, erst recht, weil diese Menschen sich nicht selbst zur wehr setzen können!

Lassen sie sich nicht andauern von tollen PR-Kampanien beeindrucken, sondern schauen sich mal Behindertenwerkstätten genauer an!

Hier muss es einen Mindestlohn geben und ein Brangenlohn, der weit über dem Mindestlohn angesetzt ist.

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