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Diskussion zur Petition 76837

Arbeitslohn

Einführung eines Branchenmindestlohns für Mitarbeiter von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen vom 19.02.2018

Diskussionszweig: Vergleichsbasis zum nichtbehinderten Arbeiter

Frettchenbande | 20.03.2018 - 18:45

Vergleichsbasis zum nichtbehinderten Arbeiter

Anzahl der Antworten: 0

Eine gleiche Entlohnung wie alle "normalen" würde im Gegenzug auch eine gleiche Leistung verlangen. Grade diese wird aber von den meisten Behinderten nun einmal nicht erbracht. Sie benötigen üblicherweise ein hohes Maß an personeller Betreuung, in diversen medizinischen Belangen. Kurz und knapp, bei gleichem Lohn wären sie für Arbeitgeber unlukrativ, weil sie wesentlich mehr "Nebenkosten" durch Betreuung, Ausfälle, Sonderausstattungen usw. erzeugen, die widerrrum die Produktkosten erhöhen, wodurch ein Unternehmen nicht konkurrenzfähig wäre. Am Ende zählt nunmal die Wirtschaftlichkeit eines Arbeitnehmers, die sich aus Fachkompetenz, Bildungsabschlüssen, aber auch Belastbarkeit und Flexibilität zusammensetzt. Wer weniger leisten kann, egal weshalb, kann nicht das gleiche Gehalt wie kompetentere AN fordern.
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