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Diskussion zur Petition 77032

Besonderer Teil des Strafgesetzbuches

Einführung eines neuen Straftatbestandes (Vortäuschen von Sonderrechten für ein barrierefreies Leben) vom 01.03.2018

Diskussionszweig: Besonderer Teil des Strafgesetzbuches - Einführung eines neuen Straftatbestandes (Vortäuschen von Sonderrechten für ein barrierefreies Leben)

Petent | 26.03.2018 - 07:36

Besonderer Teil des Strafgesetzbuches - Einführung eines neuen Straftatbestandes (Vortäuschen von Sonderrechten für ein barrierefreies Leben)

Anzahl der Antworten: 51

Die neue Vorschrift des § 281a StGB befasst sich nicht mit einem konstruierten Problem. Tatsächlich gibt es Autofahrer, die zwar einen für einen Dritten ausgestellten Parkausweis für Behinderte verwenden, aber zu diesem Zeitpunkt gar nicht im Auftrag des Behinderten aktiv sind. So kann man beispielsweise am Wochenende gelegentlich in Szenegegenden abgestelte Autos mit einem Parkausweis für Behinderte sehen, obwohl der Behinderte gar nicht anwesend war oder ist. Beobachtet man dann, wer aus dem Auto steigt, sieht man eine Gruppe von jungen Menschen, die die benachbarte Diskothek besuchen. Der Parkausweis für Behinderte wird dann für kostenloses Parken missbraucht, gelegentlich dreisterweise sogar auf einem Behindertenparkplatz, obwohl der Behinderte gar nicht anwesend ist. Wenn auf einem kostenpflichtigen Parkplatz geparkt wird, kann dies als Betrug iSd § 263 StGB geahndet werden, während die kostenlose Nutzung des Behindertenparkplatzes bislang sanktionsfrei bleibt.
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