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Petition 77156

Schuldrecht

Einziehung von Zahlungsrückständen durch Inkassounternehmen vom 07.03.2018

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass Zahlungsrückstände nicht an "Inkassounternehmen" oder ähnliches übertragen werden dürfen. Lediglich an den Insolvenzverwalter oder Rechtsnachfolger einer Firma oder aber an Erben dürfen Schulden übertragen werden. Alternativ möge der Deutsche Bundestag eine Obergrenze der Inkassogebühren in Höhe von 75 % eines gerichtlichen Mahnbescheides beschließen.

Begründung

Viele Firmen bedienen sich bei Zahlungsrückständen sogenannter Inkassounternehmen. Diese erheben horrende Nebenkosten, die nicht selten die Kosten einer ordentlichen gerichtlichen Mahnung um ein vielfaches übersteigen.
Auf Anfrage, wie sich diese hohen Kosten zusammensetzen, erhält man keine Antwort. Es liegt also der Verdacht nahe, dass bewusst völlig überhöhte Forderungen erhoben werden, um sich auf Kosten von sozial schwachen Personen zu bereichern. Solche Geschäfte haben in einem Sozialstaat nichts zu suchen. Wenn jemand bei Firma A Verbindlichkeiten hat, hat auch Firma A im Zweifelsfall einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen.
Bei den Nebenkosten der Inkassounternehmen handelt es sich schlichtweg um unnötige und völlig überzogene Forderungen.

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