Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der geforderte Personenbeförderungsschein für Taxi und Mietwagen abgeschafft wird.
Begründung
Da jeder der ein Taxi oder Mietwagen fahren möchte, einen Personenbeförderungsschein (P-Schein) benötigt, müsste vom Gesetz her jeder Fahrer einer Fahrgemeinschaft auch einen P-Schein machen. Denn jeder Fahrer einer Fahrgemeinschaft macht vom Grunde her das gleiche wie ein z. B. Taxi-Mietwagen Fahrer. Des Weiteren fallen für einen P-Schein Kosten und Vorschriften an welche dann bei Fahrgemeinschaften auch bezahlt bzw. eingehalten werden müssen.
All dieses müssten auch Fahrer der Fahrgemeinschaften übernehmen, da diese vom Prinzip das gleiche jeden Tag in der BRD machen wie ein Mietwagen-, Taxi-Fahrer.
Für alle, die einen Personenbeförderungsschein benötigen, gilt es Einiges zu beachten. Zuerst sind da einmal die Grundvoraussetzungen, wie zum Beispiel ein Mindestalter von 21 Jahren und der Besitz der Führerscheinklasse B. Die Erlaubnis, Fahrzeuge dieser Führerscheinklasse zu bewegen, muss mindestens zwei Jahre alt sein. Mit anderen Worten gesagt, muss die Probezeit für den Führerschein beendet sein.
Alter des Fahrers bei Fahrgemeinschaften nicht wichtig?
Weitere Voraussetzungen für den Erhalt eines Personenbeförderungsscheines sind die ärztlichen Untersuchungen. Eine Untersuchung muss vom Augenarzt durchgeführt werden, um die entsprechende Sehfähigkeit zu testen. Die andere Untersuchung, die der Hausarzt durchführen kann, betrifft die geistige und körperliche Fähigkeit, Personen zu befördern. Zusätzlich werden noch ein Auszug aus dem zentralen Verkehrsregister in Flensburg sowie ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt.
Plus ca. 130,- Euro
Fahrer Fahrgemeinschaften??