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Diskussion zur Petition 77160

Führerscheinwesen

Abschaffung des geforderten Personenbeförderungsscheins für Taxi und Mietwagen vom 07.03.2018

Diskussionszweig: Führerscheinwesen - Abschaffung des geforderten Personenbeförderungsscheins für Taxi und Mietwagen

Petent | 26.03.2018 - 09:48

Führerscheinwesen - Abschaffung des geforderten Personenbeförderungsscheins für Taxi und Mietwagen

Anzahl der Antworten: 7

Beispiele:
Für alle, die einen Personenbeförderungsschein benötigen, gilt es Einiges zu beachten. Zuerst sind da einmal die Grundvoraussetzungen, wie zum Beispiel ein Mindestalter von 21 Jahren und der Besitz der Führerscheinklasse B. Die Erlaubnis, Fahrzeuge dieser Führerscheinklasse zu bewegen, muss mindestens zwei Jahre alt sein. Mit anderen Worten gesagt, muss die Probezeit für den Führerschein beendet sein.

Alter des Fahrers bei Fahrgemeinschaften nicht wichtig?

Weitere Voraussetzungen für den Erhalt eines Personenbeförderungsscheines sind die ärztlichen Untersuchungen. Eine Untersuchung muss vom Augenarzt durchgeführt werden, um die entsprechende Sehfähigkeit zu testen. Die andere Untersuchung, die der Hausarzt durchführen kann, betrifft die geistige und körperliche Fähigkeit, Personen zu befördern. Zusätzlich werden noch ein Auszug aus dem zentralen Verkehrsregister in Flensburg sowie ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt.
Plus ca. 130,- Euro
Fahrer Fahrgemeinschaften??
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