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Diskussion zur Petition 77180

Unlauterer Wettbewerb

Reform des wettbewerbsrechtlichen Abmahnwesens vom 08.03.2018

Diskussionszweig: Abmahnunwesen als Einnahmequelle für Rechtsanwälte und unseriöse Unternehmer

Nutzer2642318 | 23.04.2018 - 10:17

Abmahnunwesen als Einnahmequelle für Rechtsanwälte und unseriöse Unternehmer

Anzahl der Antworten: 4

Als RA kann ich diese Petition nur unterstützen. Eine Vielzahl von Berufskollegen bestreiten ihren Lebensunterhalt leider mit Abmahnungen. Allerdings gibt es auch genug Inhaber von Markenrechten, deren Einnahmen zu einem erheblichen Teil durch teilabgetretene RA-Honorare zustandekommen dürften. Wenn jemand sich einen Namen, z.B. für die Musikbranche, beim Patent- und Markenamt zusätzlich für zahlreiche andere Klassifikationen bei Waren und Dienstleistungen schützen lässt (das sind die unterschiedlichen Schutzbereiche wie z.B. Klasse 12: "Fahrzeuge, Apparate zur Beförderung auf dem Lande, in der Luft oder auf dem Wasser", Klasse 14: u.a. Uhren), kann er damit eine ganze Branche bei der Namensfindung für Produkte blockieren und Einnahmen erzielen, die ohne Weiteres die aus der Haupttätigkeit überschreiten. Insbesondere bei Kleinunternehmern können die Abmahngebühren und die anwaltliche Vertretung zu deren Abwehr, existenzbedrohend sein.

Ein Schritt zur Lösung könnte sein, dass Rechtsanwaltsgebühren nur noch aufgrund eines gerichtlichen Urteils erstattungsfähig sind. Dann würde der Anreiz entfallen, mit Abmahnungen auf unseriöse Art und Weise Gebühren zu generieren.
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