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Petition 77203

Internet

Einsatz von quelloffenen Betriebssystemen und Anwendungen für IT-Systeme in deutschen Behörden vom 08.03.2018

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass deutschen Behörden bei Ausschreibungen für IT-Systeme auf die Verwendung von vollständig quelloffenen Betriebssystemen und Anwendungen bestehen. In sicherheitskritischen Bereichen wie der Bundeswehr soll proprietäre Software eingesetzt werden dürfen, wenn dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik der zugrunde liegende Quelltext vollständig bekannt ist.

Begründung

Nur quelloffene Betriebssysteme und Anwendungen können von deutschen Sicherheitsbehörden vollständig auf Sicherheitsprobleme geprüft werden. Bei proprietärer Software haben deutsche Sicherheitsbehörden keinen Einblick auf den Quellcode. Die Schwarmintelligenz des Internet führt bei quelloffener Software dazu, dass Sicherheitslücken schneller gefunden und geschlossen werden, als es bei proprietärer Software der Fall ist. Proprietäre Betriebssysteme und Software ist daher nachweislich anfälliger für Hacker-Attacken.

Die Festlegung auf das Microsoft Betriebssystem verstößt nach vielen Experten auch gegen das europäische Ausschreibungsrecht, welches es verbietet auf bestimmte Marken zu bestehen.

Darüber hinaus sind quelloffene Betriebssysteme und Anwendungen kostengünstiger, da Lizenzgebühren wegfallen.

Nicht erst seit Edward Snowden ist es ein offenes Geheimnis das US-amerikanische Sicherheitsbehörden Hintertüren in proprietären Anwendungen haben, welche das Ausspähen deutscher Behörden durch US-amerikanische Geheimdienste erleichtern. Wenn der Quelltext eines Betriebssystem oder eine Anwendung nicht offen ist, kann vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik nicht geprüft werden, ob Hintertüren eingebaut sind.

Die Festlegung auf quelloffene Betriebssysteme und Anwendungen schließt Microsoft in Zukunft auch nicht von den Ausschreibungen aus. Microsoft wird auch weiterhin an den Ausschreibungen teilnehmen können. Microsoft muss lediglich die Quelltexte ihres Betriebssystem und ihrer Anwendungen offen legen.

Eine entsprechende Regelung kann deutsche und europäische IT-Unternehmen stärken, da diese die Gelegenheit bekommen quelloffene Betriebssysteme und Anwendungen an die Bedürfnisse von Behörden anzupassen, was bei proprietärer Software nicht möglich ist.

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