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Petition 77358

Prozesskostenhilfe

Abzug der Rundfunkgebühren vom Einkommen bei Berechnung der Prozesskostenhilfe vom 16.03.2018

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass die Rundfunkgebühren bei der Berechnung der Prozesskostenhilfe als notwendige Ausgaben vom Einkommen abgezogen werden.

Begründung

Die Rundfunkgebühren sind eine Pflichtzahlung, der man sich genau so wie die Wohnungsmiete nicht entziehen kann.
Die Wohnungsmiete, Versicherungen und einige andere Ausgaben werden als notwendige Ausgabe bei der Berechnung von Prozesskostenhilfe vom Einkommen abgezogen. Warum passiert das nicht auch mit den Rundfunkgebühren als Pflichtzahlung.

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