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Petition 77430

Arbeitslohn

Gehaltsangabe bei Stellenangeboten vom 19.03.2018

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass in Stellenangeboten das Gehalt angegeben werden muss, das die Stelle mit sich bringt.

Begründung

Diese Maßnahme ist aufgrund des vorherrschenden Lohndumping, insbesondere bei jüngeren Menschen erforderlich, damit klar wird, was bei einem Stellenwechsel/Einstieg finanziell zu erwarten ist. Das anzugebende Gehalt muss das Minimalgehalt darstellen, eine Vergütung unter dem Betrag ist dann gesetzlich verboten. Gehaltserhöhungen, bzw. Mehrzahlungen müssen detailliert über z.B. Internetseiten oder anderweitig dargestellt werden. Gilt in einem Unternehmen ein Tarifvertrag, muss die Gehaltsstufe offengelegt werden, und ein Hinweis darauf, auf welchem in der Firma herrschenden Tarifvertrag diese Einstufung stützt. Im Nachbarland Österreich ist dies eine Pflichtangabe. Das Gehalt ist das Bruttogehalt, weil das Nettogehalt sich nach Steuern und Abgaben anders ausfallen kann und der Zweck der Vergleichbarkeit dann nicht mehr gegeben ist.

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