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Petition 77523

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, und Eisenbahnen

Gerichtsfeste Anerkennung der von der Bundesnetzagentur angebotenen Breitband-Geschwindigkeitstests vom 22.03.2018

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die von der Bundesnetzagentur angebotenen Breitband-Geschwindigkeitstests als gerichtsfest zu akzeptieren.

Begründung

Noch am 01.12.2016 hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt beschlossen, je nach dem Internet-Provider verpflichtet sind, in Zukunft Verbraucher umfassender und übersichtlicher über die Angaben zur Übertragungsgeschwindigkeit zu informieren, bzw. da in der Praxis die gemessene Übertragungsgeschwindigkeiten zum Nachteil vieler Verbrauchern von den Angaben der Internet-Provider abweichten, müssten diese damals zur Maximalgeschwindigkeit zusätzlich die minimale und die durchschnittlich zu erwartende Datenrate ausweisen. Der damalige Antrag einer politischen Partei bzgl. Bußgeldern gegenüber Providern, seitens welchen die Geschwindigkeitsangaben leere Versprechungen bleiben, war im Bundestag gescheitert. Unterdessen (nach dem das o. g. Gesetz beschlossen wurde) erwartete Jochen Homann, der Präsident der Bundesnetzagentur, dass die Anbieter dank dem Speed-Test— unter der Adresse www.breitbandmessung.de— unter erheblichem Druck stehen würden und somit ihre Geschwindigkeitsversprechen einhalten werden.

Da derzeit Kunden sämtlicher Anbieter— je nach dem Jahresbericht Breitbandmessung 2016/2017 der Bundesnetzagentur— oft wie vor nicht nur die maximale, sondern auch die durchschnittliche Geschwindigkeit erreichen konnten, möge der Bundestag beschließen, die von der Bundesnetzagentur angebotene Messungen als gerichtsfest zu akzeptieren, ggf. ein Schadenersatz— bei schlechten Messergebnissen (insbesondere hiermit gemeint sind Ergebnisse, die eindeutig unter der nach dem Vertrag vorausgesetzten minimalen Datenrate zu sehen sind)— den Kunden seitens des Providers zu ermöglichen.

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