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Petition 77530

Kaufvertragsrecht

Verlängerung der Gewährleistungsfrist für Mängel/Änderung des § 438 BGB vom 23.03.2018

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, die Gewährleistungsfrist für Mängel zu verlängern und den Paragraphen 438 Absatz 1 Nummer 3 Bürgerliches Gesetzbuch wie folgt zu ändern:
"im Übrigen in drei Jahren."

Begründung

Die genannte Rechtsvorschrift spielt eine zentrale Rolle beim Verbraucherschutz in der Bundesrepublik. Das ist daraus ersichtlich, dass nahezu jeder Bürger den Paragraphen inhaltlich kennt.

Die Frist schützt den Verbraucher vor dem Erwerb von Produkten, die ihre Funktion nicht oder nur kurzfristig wie erwartet erfüllen können und stellt eine große Vereinfachung des Kaufvorgangs dar. Sie hält Pfusch vom Markt fern.

In letzter Zeit mehren sich Indizien, dass insbesondere Hersteller von Konsumgütern die Gewährleistungsfrist von aktuell meist zwei Jahren beim Entwurf und der Herstellung ihrer Produkte berücksichtigen. Durch immer ausgefeiltere Produktionsmethoden und geeignete Wahl der Materialien kann die spätere Nutzungsdauer immer präziser vorhergesagt werden.

Eine längere Gewährleistungsfrist hätte folgenden Nutzen:
- die Qualität von im Handel erhältlichen Waren würde sich generell erhöhen (ein Vorteil für die oft deutschen Hersteller hochwertiger Produkte)
- die Nutzungsdauer von Gütern erhöht sich, das dient der Ressourcenschonung und der Müllvermeidung
- Verbraucher müssen sich weniger ärgern, über den Ramsch der ihnen vom Einzelhandel oftmals angeboten wird

Nachteile gibt es keine.

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