Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 77626

Beendigung des Beamtenverhältnisses

Flexiblere Regelung des Pensionseintritts für Bundesbeamte nach Erreichen der Regelaltersgrenze vom 27.03.2018

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Pensionseintritt für Bundesbeamte/-innen nach Erreichen der Regelaltersgrenze flexibler geregelt wird.

Begründung

Das Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand eines Bundesbeamten/-in setzt nach § 53 Absatz 1 Bundesbeamtengesetz tatbestandlich das Vorliegen eines dienstlichen Interesses voraus.

Das dienstliche Interesse wird vom Dienstherrn grundsätzlich nur bejaht, wenn eine Nachbesetzung der entsprechenden Arbeitsstelle nicht nahtlos erfolgen kann oder laufende Projekte nur durch diese/n Beamten/-in erfolgreich zum Abschluss zu bringen sind oder weil eine effektive Einarbeitung einer/eines Nachfolgers/-in dies in zeitlicher Hinsicht verlangt.

Die Darlegungslast für das Bestehen eines dienstlichen Interesses liegt dabei beim Antragsteller/-in.

Aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung gibt es immer mehr arbeitswillige und arbeitsfähige Menschen, die sich trotz ihres Rentenalters entscheiden, weiter zu arbeiten.
Gründe hierfür sind oft:
Wertschätzung erfahren, Pflege von sozialen Kontakten, Erfahrungen weitergeben, mehr Geld zur Verfügung haben, u. a.

Mit Inkrafttreten des Flexi-Rentengesetzes zum 01.01.2017 bzw. 01.07.2017 wird ein freiwilliges Weiterarbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus den Arbeitnehmer/-innen bereits ermöglicht.

Zu begrüßen wäre, wenn der Übergang ebenso für aktive Bundesbeamte/-innen in die Pension selbst bestimmter gestaltet werden könnte.
Es sollte möglich sein, dass ältere Beamte/-innen, die möchten und gesundheitlich können, nach Erreichen der Regelaltersgrenze in ihren Aufgabengebiet weiterarbeiten dürfen.

Das dienstliche Interesse sollte der Dienstherr offener, durchlässiger, flexibler und wohlwollender auslegen.

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben