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Petition 77662

Sozialversicherung

Einrichtung eines Ermessensspielraums für Sozialversicherungsträger bei unpünktlicher Beitragszahlung vom 30.03.2018

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den Sozialversicherungsträgern bei unpünktlicher Beitragszahlung einen Ermessensspielraum einzurichten und nicht bei verspäteter Beitragszahlung Säumniszuschlag und Mahngebühren erheben zu müssen.

Begründung

Alle Sozialversicherungsträger sind nach dem Sozialgesetzbuch verpflichtet, bei verspäteter Beitragszahlung Säumniszuschlag und Mahngebühren zu erheben. Der Gesetzgeber hat den Sozialversicherungsträgern diesbezüglich keinerlei Ermessensspielraum eingeräumt.
Um Säumniszuschlag und Mahngebühren zu vermeiden, wird der Bürger gezwungen, Lastschriftverfahren bei der Bank einzuräumen. Somit verliert der Bürger Selbstbestimmung, die Verwaltungskosten für den Sozialversicherungsträger werden dadurch aber auch nicht reduziert.
Durch einen Ermessensspielraum kann der Sozialversicherungsträger seine Verwaltungskosten dahingehend optimieren, da er den tatsächlichen entstehenden Verwaltungsaufwand den Kostenverursacher anpassen kann und somit mehr Spielraum für Optimierungsmöglichkeiten hat.

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