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Diskussion zur Petition 77671

Zulassung zum Straßenverkehr

Zulassung von Rollern mit 50 ccm mit Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h vom 31.03.2018

Diskussionszweig: DDR

Nutzer150299 | 08.05.2018 - 04:39

DDR

Anzahl der Antworten: 3

Zustimmung

Übrigens ist es im Spezialfall sogar derzeit legal.

Die Kleinroller und Mopeds/Mokicks aus DDR Produktion fahren max 60 km/h bei 50ccm

Einigungsvertrag Anlage I Kap XI B III Anlage I Kapitel XI
Sachgebiet B - Straßenverkehr Abschnitt III

"Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik gelten als Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor nach § 18 Abs. 2 Nr. 4, wenn sie bis 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind."

Durfte man übrigens mit 15 fahren mit Klasse M.
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