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Diskussion zur Petition 77698

Urheberrecht

Ausnahme für zulässige "Privatkopien" nach § 53 UrhG vom 01.04.2018

Diskussionszweig: Menschenrecht auf Kulturbewahrung (Recordright statt Copyright!)

CYBERYOGI =CO=Windler | 25.04.2018 - 03:36

Menschenrecht auf Kulturbewahrung (Recordright statt Copyright!)

Anzahl der Antworten: 4

Ich fordere ein Recordright statt Copyright - jeder Nutzer muss technisch und politisch das Grundrecht zum Aufnehmen/ Kopieren digitaler Werke (mindestens zum persönlichen Gebrauch) erhalten, damit das Menschenrecht auf Kulturbewahrung gewahrt ist. Es darf kein Eyes-Only (Stichwort "HD+") geben, damit keine Konzerne oder Zensurbehörden allein über die Weiterexistenz von Werken entscheiden.

Stell Euch mal vor, z.B. die Beatles oder ihre Nachkommen hätten die Schnapsidee, das Urheberrecht all ihrer Musikstücke zurückzuziehen. Dann dürfte plötzlich niemand auf der Welt mehr Beatles- Musik aufführen oder verbreiten. Sowas darf doch nicht sein! Kultur gehört denen die sie leben, nicht denen die sie verkaufen!

In einer Welt wo man die Freiheit für ungesetzlich erklärt, sind nur die Gesetzlosen frei!

Hilfe - man CLOUD uns die Kultur!

Der Wandel von Datenträgern zu Cloud-Diensten macht das Problem der Kulturbewahrung bei Videospielen und verwandter interaktiver Technik umso dramatischer. Ob z.B. ein als Datenträger gekauftes Game offline funktionieren kann, hängt heute sehr davon ab ob der Datenträger überhaupt noch das Spielprogramm enthält, oder nur noch wie eine Eintrittskarte zu einer Onlinewelt funktioniert (z.B. "World of Warcraft", "Second Life"). Nachdem der Vergnügungspark schließt, kann dort niemand mehr Karussell fahren - egal ob man die Dauerkarte bezahlt hat oder nicht.

Und was wird z.B. aus den Unmengen alter Handy-Logos, Apps und Klingeltönen (ja, auch die sind Kulturgut) wenn das Handymodell längst vom Markt ist und die niemand mehr anbietet? Bei "Second Life" gab es schon Streit, wem der ganze User-Content der virtuellen Welten wirklich gehört (der z.B. bei Nichtzahlen der Gebühr einfach gelöscht wird). Speicherlose System wie Chrome-OS, die wirklich nur aus einer konzerngebundenen Cloud abspielen, machen neben Raubkopieren auch Kulturbewahrung für Nutzer praktisch unmöglich, da man nur noch das Videoabbild eines Games etc. aufs Gerät gestreamt bekommt. (Ich schreibe an einem SF-Drehbuch über die Entstehung einer Diktatur basierend auf solch einer unknackbaren Cloud-Technologie.)

Unnötige Komplettverlagerung von für den Nutzer undownladbarer (offline unbenutzbarer) Medien in die Cloud (z.B. als vermeintlicher "Kopierschutz") muss verboten werden, wo dies nicht offensichtlich technisch unvermeidbar ist.

Recordright statt Copyright!

Jeder Mensch muss das gesetzlich festgeschriebene Grundrecht erhalten, Privatkopien zu erstellen wenn ein Werk nicht mehr im Handel erhältlich ist (Abandonware), denn ein Werk das vom Copyrightbesitzer nicht mehr vermarktet wird macht auch keinen Profit und folglich kann es garkein Diebstahl sein so etwas zu kopieren. Copyrights müssen zudem von Kartellämtern für ungültig erklärt und das jeweilige Werk zur freien Verwendung (Open Source) freigegeben werden können sobald durch das Copyright ein unzulässig weitreichendes Monopol entsteht (wie z.B. bei Microsoft Windows).

Falls sich der Handel mit gewerblichen Kauffilmen (DVDs etc.) bei Recordright nicht mehr lohnt und ausstirbt, ist das der natürliche Lauf der Welt und kein Gesetz darf dies verhindern.

Ich fordere Versorgungspflicht des Copyrightinhabers für bereits publizierte Werke.

Um freien Zugang zu Kulturgütern zu gewährleisten, dürfen schon publizierte copyrightgeschützte Bild-, Ton- und Schriftwerke nicht aus Profitgründen der Bevölkerung wieder vorenthalten werden (Stichwort: Linda-Kartoffel), sondern müssen für einen zumutbaren Preis weiter angeboten werden.

Aufgrund des Internets ist das ständige Anbieten von Werken in digitaler Form heute jederzeit zu minimalen Kosten möglich, daher ist ein Zurückhalten von Werken wegen Unrentabilität nicht mehr länger rechtfertigbar.

Wo dieses nicht geschieht, grundsätzliches Recht der Bevölkerung auf kostenloses Verbreiten solcher Werke, wenn diese seit mindestens 15 Jahren (bei technischer Computersoftware 6 Jahren) nicht mehr offiziell im Handel erhältlich sind (und nicht wieder angeboten werden). Der Copyrightbesitzer darf dieses nur dann verbieten können wenn er das jeweilige Werk aus ethischen Gründen zurückzieht. Hierfür muss es gesetzlich eine sehr hohe Hürde geben, die nur bei völliger Unzumutbarkeit greifen darf. Denn durch den Akt der Veröffentlichung entsteht für die Allgemeinheit das Recht an der Weiterexistenz des Werkes. Es braucht daher für jeden einzelnen das Menchenrecht auf Kulturbewahrung - keine Institution darf dabei festlegen was bewahrenswert ist.


Fazit: Es gibt kein "geistiges Eigentum", sondern nur geistige Kinder, und diese sind immer zu einem gegebenen Zeitpunkt in die Freiheit zu entlassen. Und ich bekämpfe mit allen Mitteln Machenschaften, die die geistige Freiheit zu zerstören versuchen!


=> ganz klar MITZEICHNUNG !!!
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