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Petition 77870

Informationsfreiheit

Anpassung der Anlage zur Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) vom 10.04.2018

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Anlage zur Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) anzupassen.

Begründung

Die in der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) genannten Preise sind Mondpreise. Auslagenersatz von 5,00 Euro für eine Farbkopie sind genauso Wucher, wie Gebühren von 15 Euro für die Herausgabe von (bereits vorhandenen) Abschriften.

Da sich das IFG nur auf bereits vorhandene Informationen bezieht, sollten für Auskünfte und auch die Herausgabe von Abschriften maximal die Auslagen (Kopierkosten) erhoben werden dürfen.

Für Nachbearbeitung (Schwärzung etc.) wäre eine Gebühr durchaus berechtigt, diese sollte sich aber maximal am Stundenlohn des Sachbearbeiters orientieren.

Viele Behörden verlangen selbst für die Herausgabe von Werken mit 7 DIN-A4-Seiten Gebühren zwischen 130 Euro und 500 Euro.
Die Gebühren sollten angepasst werden, um nur den tatsächlichen Aufwand abzudecken. Zudem sollte die Definition gebührenfreier Auskünfte weiter gefasst werden. Der mündige Bürger hat immerhin ein Recht darauf, zu erfahren, was mit seinen Steuern so angestellt wird. Die Gebühren dürfen zudem nicht abschreckend wirken, genau darauf legen es aber etliche Behörden an.

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