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Petition 77990

Besoldung der Soldaten

Einklagemöglichkeit entsprechender Bezahlung des Dienstpostens für Soldaten und Beamte der Bundeswehr/Beseitigung des Planstellenmangels vom 15.04.2018

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass für die bei der Bundeswehr beschäftigten Soldaten und Beamten die rechtliche Grundlage gelegt wird, die dem eigenen Dienstposten entsprechende Bezahlung einklagen zu können.
In Verbindung hiermit sind die bereits bestehenden Gesetze, Weisungen und Vorschriften, die genau dieses derzeit verhindern, entsprechend abzuändern.
Vielen neu auf einen förderlichen Dienstposten versetzte Personen wird der hierdurch entstehende Gehaltsanspruch nicht vergütet.

Begründung

Seit vielen Jahren werden jeweils hunderte Soldaten und Beamte (allein bei Offizieren gem. DBwV: aktuell weit über 1000 Betroffene) bei einer Beförderung/Höhergruppierung für viele Monate - teils jahrelang - nicht entsprechend den neuen Aufgaben, der geleisteten Arbeit und gestiegenen Verantwortung entsprechend bezahlt! Diese oft praktizierte, ungerechte Verfahrensweise ist vielfach rechtlich bestätigt und derzeit nicht anfechtbar.
Die offizielle Begründung liegt darin, dass außer einem übertragenen Dienstposten auch eine haushalterisch hinterlegte Planstelle vorhanden sein muss. Da jedoch durch sofortigen Bedarf (z. B. Mehrarbeit im BMVg oder Org-Bereich CYBER ) stets mehr Dienstposten ausgewiesen werden (müssen), als langfristig verhandelte Planstellen im Personalhaushalt hierfür bereitgestellt werden, entsteht hierbei regelmäßig eine Diskrepanz.

Dieses Missverhältnis müssen die zu einer Beförderung anstehenden Personen ohne Rechtsbehelf hinnehmen, indem ihnen in jedem Einzelfall in der Summe über viele -zig Monate meist mehrere tausend EURO ohne Begründung vorenthalten werden! Sie werden auf einen frei gewordenen, höherwertigen Dienstposten mit den entsprechenden Aufgaben und Verantwortung versetzt, jedoch nicht befördert und somit entsprechend entlohnt! Weder steht ihnen aufgrund des Dienstverhältnisses und Treueverhältnisses dem Staat gegenüber ein Streikrecht oder Recht zur Arbeitsminderung zu, noch derzeit ein erfolgversprechender Rechtsweg. Selbst der Bundeswehrverband und der Wehrbeauftragte konnte trotz vieler Anläufe keine Änderung dieses Unrechts auf politischer Ebene erwirken. Kosmetisch wird lediglich versucht das Beurteilungssystem heranzuziehen, um wenigstens eine scheinbare Gerechtigkeit bei den Wartezeiten auf eine zustehende Beförderung herzustellen. Das Grundproblem bleibt jedoch bestehen: es fehlt der POLITISCHE WILLE, zur Beseitigung dieser Ungerechtigkeit, da dies Geld kosten würde!

Wäre im 38,5 Mrd. umfassenden Verteidigungshaushalt ebenso wie bei Rüstungsprojekten oder im Materialhaushalt auch im Personalhaushalt ein Puffer (ca. 0,05 % sollten ausreichen) ausgewiesen, so könnten neue Dienstposten auch unmittelbar finanziell mit den entsprechenden Planstellen hinterlegt werden. Für gebündelte Dienstposten gäbe es durch Rechenmodelle und Quotierung ebenfalls Möglichkeiten, diese entsprechend im Personalhaushalt gerecht zu realisieren.

Gerade in Zeiten, in denen die Bundeswehr aufwachsen soll und dringend auf qualifizierte Bewerber angewiesen ist, dürfen solche seit Jahren praktizierten Ungerechtigkeiten nicht weiter Bestand haben. Über die Jahre gibt es tausende Betroffene, denen durch diesen tiefen Griff ins Portemonnaie die Motivation für eine positive Werbung entzogen wurde.

Wenn die politische Einsicht somit nicht freiwillig dem anvertrauten Personal gegenüber besteht, so muss durch eine wiederholte Rechtsprechung zugunsten der Betroffenen genügend Druck zum Handeln aufgebaut werden können.

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