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Petition 78223

Krankenhauswesen

Änderung des Fallpauschalensystems (G-DRG) zur Krankenhausfinanzierung vom 21.04.2018

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Fallpauschalensystem (G-DRG) zur Krankenhausfinanzierung nicht mehr die Personalkosten des ärztlichen Dienst, des Pflegedienst, des medizinisch-technischen Dienst und des Funktionsdienst beinhaltet.

Die Kosten sollen nach ausreichend bemessenen Personalschlüssel in voller Höher vergütet werden.

Begründung

Im Fallpauschalensystem hängt die Vergütung vom jeweiligen Fall ab. Um zu bestimmen, welcher Patient welchem Fall zugeordnet wird, benötigt man Ärzte. Insbesondere ist es lohnenswert, komplizierende Nebendiagnosen aufzuspüren, weil diese eine höhere Vergütung ermöglichen.

Alle anderen Personalgruppen sind Kostenfaktoren. Es ist üblich, im Benchmarking zu überprüfen, ob das eigene Haus bei diesen Kosten höher liegt als der kalkulierte Durchschnitt. Durch Senkung der eigenen Kosten unter den Durchschnitt, zum Beispiel der Pflegekosten, entstehen Gewinne.

Hohe Gewinnmargen entstehen aber auch, wenn Fallzahlen in lohnenden Bereichen gesteigert werden und defizitäre Bereiche abgebaut werden. Ob eine Leistung lukrativ oder defizitär ist, hängt davon ab, ob sie viel Zeit für die Betreuung des Patienten erfordert und/oder ob sie Vorhaltung benötigt. Da in der Kalkulation nur aktive Leistungsminuten zugeordnet werden dürfen, werden Leistungen aus ungeplanten Aufnahmen systematisch unterfinanziert. Prominentestes Beispiel ist die Geburtshilfe. Kinder benötigen eine um ein vielfaches höhere Betreuung, deshalb ist auch die Kindermedizin defizitär.

Das G-DRG degradiert hervorragend ausgebildete Pflegekräfte, Hebammen, Physiotherapeuten, Laboranten, MTAs und andere nicht-ärztliche Berufsgruppen zum Kostenrisiko. Ärzte wurden zum Treibstofflieferanten und sind somit für die Erträge zuständig. Der Patient ist nur noch ein Produkt. Dieses Produkt läuft Gefahr zu wenig oder zu viel Leistung zu erhalten. Je nachdem, wie rentabel es ist oder gemacht werden kann.

Jede unnötige Leistung ist eine Verletzung der Unversehrtheit und verstößt damit unmittelbar gegen das Grundgesetz. Jede unterlassene Leistung ist ein im medizinischen und moralischen Sinne untragbarer Zustand für eine hochentwickelte Medizin und eine humanistische Gesellschaft.

Die Leidtragenden des Systems sind diejenigen, die darin arbeiten, genauso wie diejenigen, die es in Anspruch nehmen müssen. Insbesondere Kinder, Schwangere und geistig eingeschränkte Personen werden gefährdet. Grundsätzlich gefährdet das G-DRG aber alle Menschen, einen unnötigen Eingriff zu erleiden.

Das Fallpauschalensystem sollte für eine wirtschaftlichere stationäre Versorgung beitragen. Stattdessen hat es Milliardengewinne für die Träger möglich gemacht, die schlechte Arbeitsbedingungen und eine gewinnorientierte Versorgung für den Patienten anbieten. Somit steht das G-DRG einer Versorgung nach medizinischen Gesichtspunkten im Wege. Den Versicherten wird zugemutet, für eine schlechte Versorgung mehr Geld zu bezahlen, als für eine gute Versorgung nötig wäre. Das G-DRG ist das teuerste System aller Zeiten.

Der Gesetzgeber darf nicht weiter tatenlos zusehen, wie Konzerne Geld auf Kosten der Patienten und des Personals scheffeln. Die Auswirkungen sind mittlerweile so katastrophal, dass die flächendeckende medizinische Versorgung in Frage gestellt ist.

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