Text der Petition
Mit der Petition wird eine Härtefallregelung für den Einsatz der Altersvorsorge als Vermögensverwertung bei Arbeitslosengeld II-Bezug für bestimmte Personengruppen gefordert.
Begründung
Wünschenswert wäre eine Regelung, in der das angesammelte Vermögen in z.B. Riesterverträgen und Lebensversicherungen nicht auf das verwertbare Vermögen beim Antrag auf Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts angerechnet wird.
Denn letztendlich
sollte dieses Vermögen in der Rentenzeit verbraucht werden.
Als besondere Härte
wird der Einsatz dieses Vermögens für Menschen zwischen dem 53. und 60. Lebensjahr,
die mindestens 35 Jahre sozialversicherungspflichtig tätig waren, eine
Behinderung und / oder eine chronische Erkrankung haben, empfunden. Hier wird
durch das Gesetz die Angst vor Altersarmut gefördert und auch Altersarmut
erreicht.
Die o.g. Menschen
stehen dem Arbeitsmarkt noch zur Verfügung. Es gestaltet sich jedoch für sie
als schwierig, wieder eine adäquate, sozialversicherungspflichtige Arbeit oder
geförderte Maßnahme, die o.g. Verlust der Altersvorsorge ausgleicht,
aufzunehmen.
Der Freibetrag bei
ALG II ( 150,-€ pro Lebensjahr plus 750,-€ ) erscheint für den Einsatz als
Altersvorsorge und Bekämpfung von Altersarmut als ungeeignet und wird von den
Menschen eher als Überbrückungsgeld bis zum Erreichen des tatsächlichen
Regelsatzes der Grundsicherung empfunden.