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Diskussion zur Petition 78473

Schuldrecht

Öffentliche Überprüfung der Inkassokosten gegenüber den Schuldnern vom 03.05.2018

Diskussionszweig: Schuldrecht - Öffentliche Überprüfung der Inkassokosten gegenüber den Schuldnern

Petent | 23.05.2018 - 10:56

Schuldrecht - Öffentliche Überprüfung der Inkassokosten gegenüber den Schuldnern

Anzahl der Antworten: 14

Jede Anfrage und Schreiben werden mit Kosten belegt und manche Schreiben sinnlos versandt, obwohl darauf keine Antwort gekommen ist. Dies ist Betrug am Schuldner.
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Nutzer4529 | 03.06.2018 - 09:47

Dem wird ja nicht widersprochen. Es sind diese aufgeblähten Kosten die dann zweimal dem Schuldner in Rechnung gestellt werden.
Wenn ein Schuldner warum auch immer nicht seine vertraglichen Verpflichtungen nachkommen kann, dann sind die Gläubiger schnell dabei das an Inkassobüros und/oder Anwälten zu übergeben.
Es ist so Bequem geworden das aus den Betrieb auszugliedern.
Aber auch Inkasso und Anwälte biedern sich den Firmen an, für sie das Inkasso zu übernehmen.

Dabei gehören das Schreiben von Rechnungen und die Überwachung der Eingangszahlungen als Selbsterklärende Aufgabe zu einem Betrieb. Wer es denn noch auslagert ist aus meiner Sicht nicht Marktfähig.
Man kann einen Kunden auch schnell verprellen.

Ich bin auf Barzahlung bzw. Überweisung zurückgegangen. Das schafft mir die persönliche Freiheit, „NEIN“ sagen zu können. Abbuchungsvollmachten erteile ich gar nicht mehr. Denn da kann man sein Geld nicht mehr zurückholen, wenn die Rechnung falsch ist.

131 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Nutzer4529 | 03.06.2018 - 09:27

Es gibt so etwas wie „Schadensminderungspflicht“.
Soll heißen dass die Kosten so gering wie möglich zu halten sind.
Darum geht es den Inkassoheins aber nicht.
Die wollen mit der Ausübung von Druck Geld machen.

Inkasso ist eine Pest. Damit noch nicht Schluß. Oft wird für die gleiche Sache zweimal die Rechnung gemacht. 1.) mit den Inkasso und 2.) mittels Anwälte. Kommt ein Mahnschreiben, dann prüfe ich erst einmal ob die Summen überhaupt zu zahlen sind. Kommen mir Zweifel dann wiederspreche ich dem Mahnschreiben. Danach gibt es zwei Möglichkeiten, 1.) der Gläubiger muß dann Klagen oder 2.) der Gläubiger macht nichts.

Den ersten Schritt scheuen viele Gläubiger - Vertreter (Inkasso und Anwälte), weil dann müßen sie vor Gericht die Hosen herunter lassen. Sie müßen erklären warum sie zweimal den Schuldner zur Kasse bitten.

Und noch eine Erfahrung, die ich gemacht habe. Ein Teil der Gläubiger verkauft ihre Forderungen zu einem Bruchteil der Ursprungsforderung. Deshalb ist es wichtig zu wissen wer Inhaber der Forderung ist und zu welchen Preis die Forderung verkauft wurde.
Als Schuldner hat man das Recht zu erfahren, wie sich die Forderung zusammensetzt. Da gehen die nur sehr ungern und zögerlich drauf ein. Und das hat seinen Grund.

Mitzeichnung!

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CYBERYOGI =CO=Windler | 30.05.2018 - 05:12

Der Darlehnsgeber sollte selbst prüfen wem er Geld gibt. Wir brauchen KreditGEBERhaftung.

Kredite (oder attraktive "Finanzierung" im Kaufhaus) zu bewerben ist wie Heroin verschenken - es macht abhängig und ist grob unethisch. Profit ist kein Grundrecht sondern ein niederer Beweggrund, denn wer Menschen Kredite aufschwatzt die diese nicht mehr zurückzahlen können versklavt diese. Schuldknechtschaft muss gesetzlich gleich behandelt werden wie jede andere Form von Sklaverei.

Die Regel muss heißen: ERST Geld sparen, DANN kaufen.

Wer offensichtlich kein Geld zum Rückzahlen hat, darf erst garkeinen Kredit angeboten kriegen (was sich bei Kreditgeberhaftung automatisch ergeben dürfte). Die einzige "Strafe" für Nichtrückzahlung muss lauten, nicht mehr kreditwürdig zu sein und folglich nie wieder Kredit zu bekommen.

Die Inkasso-Gelddruckmaschine gehört streng reglementiert bzw. die Mahngebühren soweit gedeckelt bis sie keine mehr ist. Ansonsten ist Verbot notwendig.


=> unbedingt Mitzeichnung!

203 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

CYBERYOGI =CO=Windler | 30.05.2018 - 05:08

Abmahnmafia muss für sich daran bereichernde Anwälte als Straftatbestand "organisiertes Verbrechen" und schwerer Verstoß gegen den Berufsethos gelten und zu lebenslangem Berufsverbot führen. Nur so ist dieser Plage der Menschheit beizukommen. Profit ist ein niederer Beweggrund - kein Grundrecht!

Die gesetzliche Grundlage, die solchen Anwälten überhaupt erlaubt ohne vorigen Auftrag tätig zu werden (bzw. als Lauerjäger Verstöße zu suchen und dann z.B. Konkurenten anzuschreiben) gehört sofort abgeschafft. Ethisch ist sowas nichts anderes als Stalking und entsprechend strafrechtlich einzustufen.


=> Mitzeichnung!

189 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Nutzer1106666 | 29.05.2018 - 16:50

Faire Kosten - ja. Unfaire - nein!

Uti, non abuti.

165 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Nutzer1106666 | 29.05.2018 - 16:48

c) Die Verbraucherzentrale hat auch eine umfassende Broschüre herausgegeben (kostenlos) mit der Sie jede Inkassoforderung prüfen können.

Die Regierung git umfassende Broschüren heraus, nennt man Gesetze. Die kan man ja auch zum selbstständigen Prüfen hernehmen, nicht wahr?

211 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Nutzer1106666 | 29.05.2018 - 16:46

Wenns nur so einfach wäre.

Manche Gläubiger sind sehr schnell. Es ist im Interesse des Gläubigers sein Gled zu bekommen, gut. Es gibt einfache Mittel und Wege. Es gibt die Bequemlichkeit alles outzusourcen, von der Putzfrau bis zur Geldeintreibung.
Wenn ich meine so was zu müssen trage allein ich die Kosten für diesen Service, nicht der Schuldner! Der hat sie nicht in Auftrag gegeben.
Vergleich: Fluggesellschaften leisten keine Entschädigungen obwohl sie müssen. Der Reisende beauftragt Einklagefirmen die sich (fürstlich) dafür entlohnen. Im Grunde müssten diese ihre Kosten von den Airlines holen. Komisch, hier muss es der Reisende ausbaden.

Eine öffentliche Prüfung ist sinnvoll Schwarze Schafe und Missbraucher zur Verantwortung zu ziehen.

247 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

berndrf | 26.05.2018 - 15:43

Jeder Schuldner steht es frei einen Rechtsanwalt oder Verbraucherberatung zu wenden. Warum soll die Allgemeinheit die brav und korrekt ihre Schulden bezahlt bei einer Bestellung ihnen die Beratung ermöglichen.

Bezahlt innerhalb der Frist - Keine Mahnung-Rechtsanwaltskosten oder Inkassokosten usw..
Der Verursacher ist der Schuldner und muss auch für die Kosten der Eintreibung der Forderung aufkommen.

Man kauft erst Sachen wenn man Sie auch bezahlen kann. Ansonsten nenne ich das Betrug zu Lasten der Firma und dessen Mitarbeiter.

Sehr viele Firmen mussten Personal entlassen und ihre Firma dicht machen ,durch Schuldner die nichts bezahlen
Ablehnung der Petition

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Der_Max | 25.05.2018 - 01:08

Zitat: von Truckeropa66
Mit Inkasso Unternehmen hat sich in den letzten Jahren ein Wirtschaftszweig entwickelt, der Mafiöse Strukturen aufweist. (...)



Nein, in den letzten Jahren hat es sich zunehmend als uncool dargestellt, Verträge, die man eingegangen ist, auch einzuhalten. Es ist absolut "in" sich auf doof zu stellen und Rechnungen und Mahnungen zu ignorieren. Denn das Inkassounternehmen steigt ja erst dann ein, wenn schon zwei Fälligkeiten verstrichen sind.

Und auf einmal stehen dilettantische Nichtzahler professionellen Zahlungseintreibern gegenüber. Dummheit kann manchmal richtig weh tun. Ich finde das gar nicht so schlecht!

203 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Truckeropa66 | 24.05.2018 - 23:14

Mit Inkasso Unternehmen hat sich in den letzten Jahren ein Wirtschaftszweig entwickelt, der Mafiöse Strukturen aufweist.
Es geht im eigentlichen Sinn nicht um die selbstverschuldeten Kosten und Rechnungen, sondern oftmals um das künstliche hochtreiben der selben.
Oft wird hier ein Kreislauf in Schwung gebracht, den keiner mehr Bremsen kann und an dem Aussenstehende sich eine goldene Nase verdienen.

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