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Diskussion zur Petition 79822

Asylrecht

"Gemeinsame Erklärung 2018" vom 17.05.2018

Diskussionszweig: Hinweis der Moderation (Differenz Mitzeichnerzahlen/Mitzeichnung per Post/Fax)

Admin | 28.05.2018 - 09:42 (Zuletzt geändert am 05.06.2018 - 11:08  von Admin )

Hinweis der Moderation (Differenz Mitzeichnerzahlen/Mitzeichnung per Post/Fax)

Anzahl der Antworten: 0

Differenz Mitzeichnerzahlen

Die mögliche Differenz zwischen der tatsächlichen Anzahl der Mitzeichnungen, ausgewiesen z. B. in der Petitionsübersicht oder der Detailansicht zur Petition und dem Wert der jüngsten laufenden Nummer einer individuellen Mitzeichnung (ersichtlich in der Mitzeichnungsliste) liegt darin begründet, dass bei der tatsächlichen Anzahl der Mitzeichnungen die zwischenzeitlich von Unterzeichnern wieder zurückgezogenen Mitzeichnungen bereits subtrahiert wurden.
Die laufende Nummer in der Mitzeichnungsliste steigt jedoch mit jeder weiteren Mitzeichnung um den Wert eins, unabhängig davon, ob Mitzeichnungen widerrufen wurden. Die jüngste laufende Nummer in der Mitzeichnungsliste gibt somit nur Auskunft über die Anzahl aller jemals getätigten Mitzeichnungsvorgänge, nicht jedoch über die Summe der tatsächlich gültigen Mitzeichnungen.



Mitzeichnung per Post/Fax

Eine Mitzeichnung kann schriftlich auf dem Postweg (Brief, Postkarte oder Fax) erfolgen.

Hierbei sind nur geringe formelle Anforderungen wie
- Name,
- Anschrift
- handschriftliche Namensunterschrift
- und die genaue Bezeichnung der zu unterstützenden Petition
(z. B. Angabe der ID-Nr. bzw. des Kurztitel) zu beachten.

Postanschrift:
Deutscher Bundestag
- Petitionsausausschuss -
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Fax:
030 / 227-36027 oder -36053

Bitte beachten Sie, dass jede Unterstützerin, jeder Unterstützer eine Petition nur einmal entweder elektronisch über das System E-Petitionen oder per Post oder per Fax mitzeichnen kann.
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