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Diskussion zur Petition 79822

Asylrecht

"Gemeinsame Erklärung 2018" vom 17.05.2018

Diskussionszweig: Fake News können nicht zur Abstimmung gestellt werden und haben im Petitionsverfahren des Deutschen Bundestages nichts zu suchen

Hannah Bogard | 09.06.2018 - 17:56 (Zuletzt geändert am 10.06.2018 - 07:06  von Admin )

Fake News können nicht zur Abstimmung gestellt werden und haben im Petitionsverfahren des Deutschen Bundestages nichts zu suchen

Anzahl der Antworten: 101

An die Mitglieder des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages
Sehr geehrte Damen und Herrn,

in der Begründung zur Petition 79822 -Asylrecht - "Gemeinsame Erklärung 2018" vom 17.05.2018 heißt es u.a.: "Vor allem in den Ballungszentren ist die Zahl der Rohheitsdelikte, der Gewalt auf Straßen und Plätzen und der Sexualdelikte stark gestiegen. Der Anteil der Asylbewerber an diesen Delikten übersteigt deutlich deren Anteil an der Bevölkerung. In Bayern beispielsweise stieg die Zahl der Sexualstraftaten vom 1. Halbjahr 2016 zum 1. Halbjahr 2017 um 48 Prozent; die Zahl der von Asylbewerbern begangenen Sexualstraftaten um 91 Prozent. Bei Sexualstraftaten in Bayern sind Asylbewerber im Verhältnis zu ihrem Anteil an der Bevölkerung fünffach überrepräsentiert."

Eine Quelle für die Daten wird nicht genannt. Tatsächlich handelt es sich dabei um fehlerhafte Informationen: die Gewaltkriminalität sinkt laut Polizeilicher Kriminalstatistik in der Bundesrepublik Deutschland ebenso wie in Bayern seit 10 Jahren mehr oder minder kontinuierlich und war auch im Jahr 2017 gegenüber dem Vorjahr rückläufig - und zwar bemerkenswerterweise hinsichtlich der Anzahl der nicht-deutschen Tatverdächtigen in stärkerem Maße als hinsichtlich der Anzahl der deutschen Tatverdächtigen. Insgesamt ist die Anzahl von Straftaten nicht-deutscher Tatverdächtiger in 2017 gegenüber 2016 um - 2,7 %, von tatverdächtigen "Zuwanderern" (dar. u.a. Asylbewerber, "Geduldete" etc.) um - 4,7 % zurückgegangen. Die Anzahl von Straftaten deutscher Tatverdächtiger sank deutlich schwächer um - 2,2 %. Auch in den meisten Städten mit mehr als 200000 Einwohnern sank das Ausmaß der Straftaten insgesamt und der Gewaltkriminalität im Besonderen 2017 gegenüber 2016.

Gegenüber dem Vorjahr stark gestiegen ist allerdings die Anzahl der in der Kriminalstatistik 2017 erfassten Fälle von Vergewaltigung, sexueller Nötigung und Übergriffe (+ 42 %), was allerdings - wie das BKA ausdrücklich betont - auch auf Veränderungen in den Erfassungsmodalitäten zurückzuführen ist. Entgegen der Angaben in der Begründung der genannten Petition fällt allerdings der Anstieg der Anzahl der erfassten deutschen Tatverdächtigen mit einem Plus von knapp 49,6 % deutlich stärker aus als der Anstieg der Anzahl der erfassten nicht-deutschen Tatverdächtigen (+ 38,7 %). Auch in Bayern hat sich unter der Rubrik "Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Übergriffe ...) die Anzahl der erfassten deutschen Tatverdächtigen mit + 68,6 % stärker erhöht als die Anzahl der erfassten nicht-deutschen Tatverdächtigen (+61,6 %).

Die Daten der PKS 2017 liegen seit dem 8.5.2018 vor Der Beitrag wurde vom Moderator gekürzt, da Links (URLs) auf andere Webseiten nicht zugelassen sind. Links (URLs) sind nur als Quellenangabe für ein Zitat erlaubt. Bitte beachten Sie die Richtlinie. , sodass davon ausgegangen werden muss, dass die Begründung der am 17.5. vorgelegten Petition durchaus bewußt auf veraltete, fragwürdige, nicht belegte Zahlen zurückgreift. Sie haben - zumal Anfang Mai d.J. auch in der Presse breit über die jüngsten Befunde der Kriminalstatistik berichtet wurde - eindeutig den Charakter einer bewußten Falschinformation der Öffentlichkeit, die so für die Unterstützung der Petition gewonnen werden soll. Es ist mir unbegreiflich, dass der Petitionsausschuss eine Petition zur Abstimmung zuläßt, die in ihrer Begründung mit "fake news" mit eindeutig verunglimpfendem Charakter gegenüber Menschen operiert, die in der Bundesrepublik Deutschland - berechtigt oder unberechtigt - Zuflucht suchen. Ich ersuche Sie daher dringend, das laufende Zustimmungsverfahren zu der genannten Petition unverzüglich zu beenden und die Öffentlichkeit entsprechend zu unterrichten.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Ingrid Kurz-Scherf
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