Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Bundesregierung wird aufgefordert, bis zum 31.12.2018 eine Beteiligungsplattform für alle veröffentlichten Gesetzentwürfe der Bundesregierung zu schaffen, die der transparenten Beteiligung von Bürgern und Verbänden dient und zu denen die Bundesregierung dann Stellung nimmt.
Begründung
Die Politikverdrossenheit nimmt weiter zu. Die Bürgerinnen und Bürger fühlen sich nicht in der Lage, am politischen Diskurs aktiv genug teilnehmen zu können. Vor Jahren schon hatte sich die Bundesregierung entschieden, Gesetzesentwürfe der Bundesregierung von Fall zu Fall zu veröffentlichen. Dies geschah im Nachgang, so dass Bürgerinnen und Bürger zwar sehen konnten, was beschlossen wurde, doch eine Partizipation am Entstehungsprozess war nicht möglich. Bzw. war eine solche nur ausgewählten Verbänden möglich, die vorab einen sogenannten Referentenentwurf zur Stellungnahme erhielten. Später wurden auch ausgewählte Referentenentwürfe veröffentlicht, so dass "jedermann" sich dazu gegenüber der Bundesregierung (also dem veröffentlichenden Bundesministerium) äußern kann. Allerdings betrifft das eher nur sehr wenige Gesetzesentwürfe und Antworten gibt es nicht immer. Die Partizipation der Öffentlichkeit am Gesetzgebungsprozess ist daher weiter zu verbessern. Zwar enthält die aktuelle Koalitionsvereinbarung dazu ein lobenswertes Ziel, "Wir werden eine Beteiligungsplattform für alle veröffentlichten Gesetzentwürfe der Bundesregierung schaffen, die der transparenten Beteiligung von Bürgern und Verbänden dient und zu denen die Bundesregierung dann Stellung nimmt.", doch ist nicht geschehen. Es gibt weder ein Konzept dafür, geschweige denn gibt es diese Plattform. Dabei sind bereits Gesetzesentwürfe der Bundesregierung beschlossen worden. Das Parlament soll die Bundesregierung daher mit der Umsetzung explizit beauftragen und eine angemessene Frist setzen. Diese ist mit mehreren Monaten bis zum 31.12.2018 realistisch, da es bereits die Internetseite bundesregierung.de gibt und nur ein interner Prozess festgelegt werden muss, wie und wann die Veröffentlichung erfolgt und an welchen Kontaktdaten die Äußerungen gehen sollen.