Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Verordnung über die Arbeitszeit der Bundesbeamten vom 23. Februar 2006 neu gefasst und die wöchentliche Arbeitszeit von derzeit 41 Stunden entsprechend abgesenkt und der Arbeitszeit der Angestellten des Bundes angepasst wird. Diese beträgt 39 Wochenstunden.
Begründung
Die Verordnung verstößt gegen § 3 des Arbeitszeitgesetzes, wonach die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten darf. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb diese Schutzvorschrift für Beamte nicht analog gelten soll.
Bei der Anhebung der Arbeitszeit auf 41 Wochenstunden wurde uns im Jahr 2006 zugesichert, dass bei besserer Wirtschaftslage wieder eine Absenkung erfolgt. Dies ist bis heute ohne eine nachvollziehbare Begründung nicht geschehen. Angesichts der Steuereinnahmen der letzten Jahre wird deutlich, dass das Festhalten an der 41-Stunden-Woche reine Willkür und eine nicht länger hinnehmbare Ungerechtigkeit darstellt. Überlegungen zu Kosteneinsparungen dürfen nicht einseitig zu Lasten einer einzelnen Berufsgruppe gehen, die sich leider nicht mittels Streiks wehren kann und der daher immer wieder gern "Sonderopfer" auferlegt werden!
Im Vergleich mit anderen Mitarbeitern des Öffentlichen Dienstes sowie mit der Privatwirtschaft wird deutlich, dass eine Arbeitszeit von über 40 Wochenstunden sowohl in Deutschland als auch in anderen Ländern der EU absolut unüblich ist. Unsere Arbeitszeit ist seit 12 Jahren (!) so lang wie seit 1974 nicht mehr und damit nicht mehr zeitgemäß!
"Bereits im Jahre 1951 wurden die Gehälter um 7 % gekürzt, was dem damaligen Arbeitnehmer-Anteil an der Rentenversicherung entsprach.
Zitat aus Hubert Joachim Bobingen 14. Januar 2011 :"Die in der amtlichen Begründung des Entwurfs des Bundesbeamtengesetzes von 1951 enthaltene Aussage lautet: „Die Höhe der Besoldung ist mit Rücksicht auf die Versorgung niedrig gehalten“. Nachzulesen ist dies in der Bundestagsdrucksache 2846, Seite 35, vom 19. November 1951.
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Mit der Orientierung an dem Eckmannvergleich wurde eine Betrachtungsweise gefunden, die einer Kürzung der Beamtenbesoldung um 7 % gleichkam.
Weiterhin heißt es in den Finanzpolitischen Mitteilungen der Bundesregierung vom 26. November 1955, Nr. 222, Seite 1884: „Die Steigerung des Durchschnittslohnes (in der Wirtschaft) ist allerdings, von beiden Ausgangspunkten gesehen, wesentlich höher als die der Beamten, Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst“.
Weiterhin heißt es in den Finanzpolitischen Mitteilungen der Bundesregierung vom 26. November 1955, Nr. 222, Seite 1884: „Die Steigerung des Durchschnittslohnes (in der Wirtschaft) ist allerdings, von beiden Ausgangspunkten gesehen, wesentlich höher als die der Beamten, Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst“.
Durch die Besoldungsreform im Jahre 1957 mussten Beamte nochmals auf 7 % ihrer Grundbesoldung verzichten. Dieser Prozentsatz – der damalige halbe Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung – sollte dem Staat als Einsparung für zukünftige Pensionszahlungen (Pensionsfonds) dienen.
Die Gehaltsanteile flossen in die öffentlichen Haushalte. Pensionszahlungen wurden bis zum Jahre 2005 aus den Haushalten des Bundes bzw. der Länder beglichen und sind nicht durch angesparte Fondsgelder gedeckt. Mit Verabschiedung des Etatentwurfs 2007 sollen für neu eingestellte Beamte des Bundes zusätzlich zur Besoldung Beiträge in einen Pensionsfonds gezahlt werden, der von der Bundesbank verwaltet wird. Gehen diese Beamten in Pension, sollen deren Pensionen aus dem Fonds bezahlt werden. Ähnliche Pläne verfolgen auch einige Bundesländer. Das Bundesland Bayern plant, für jeden neu eingestellten Beamten, 500 € aus Haushaltsgeldern zusätzlich in einen Fonds einzuzahlen (Stand 2006)."
Dazu kommen die 0,2% , die Beamte - bei wirkungsgleicher Übertragung der Tariferhöhung - seit etlichen Jahren grundsätzlich abgezogen bekommen, weil der Staat eben diese seit den 50er-Jahren eingesparten Gelder NICHT für die Pensionen angespart hat.