Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen…Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in IHK und Handwerkskammer!
Begründung
Fakt ist: Der Kammerzwang verstößt gegen das Grundgesetz Art. 25 und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Art. 20/2 Niemand darf in eine Vereinigung gezwungen werden.
"Es sind alle entgegenstehenden Bestimmungen wie z.B. über Zwangsmitgliedschaft in Innungen, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Anwaltskammern usw., mit dem BGG. unvereinbar.”
Die vorstehenden Ausführungen werden bestätigt durch die Protokolle des Parlamentarischen Rates als den Konstrukteur des Bonner Grundgesetzes. Die Abänderungsanträge des Grundsatzausschusses beinhalteten Regelungsvorschläge zu Art. 9 Abs. 3 GG, welche die heute abschließend geltenden Formulierungen des Abs. 3 Satz 1 und 2 GG beinhaltet!