Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 80659

Arbeitslosengeld II

Regelungen zur Anrechnung der Aufwandsentschädigung für Ehrenamt bei Arbeitslosengeld II-Beziehern vom 07.06.2018

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, das Ehrenamt von ALG II Betroffenen fair zu fördern und dazu das SGB II (§ 11 b) und das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (§ 82) so zu formulieren, dass Übungsleiterpauschalen bis 2400,-€ pro Jahr und Ehrenamtspauschalen bis 720,-€ pro Jahr auch addiert nicht mehr auf andere Absetzungsmöglichkeiten und Freibeträge angerechnet werden dürfen und dieser Jahresbetrag auch addiert für verschiedene Ehrenämter nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden darf.

Begründung

Übungsleiterpauschalen bis 2400,-€ p.a. und Ehrenamtspauschalen bis 720,-€ p.a. bleiben Steuer- und Sozialabgabefrei und das auch addiert für mehrere verschiedene Ehrenämter und bleiben auch addiert mit einem zusätzlichen Minijob von 450,-€ pro Monat Steuer- und Sozialabgabefrei.
Sie werden auch nicht auf andere Freibeträge angerechnet. Auch auf die Steuern und Sozialabgaben von sonstigen Einkommen und Renten haben diese Pauschalen keine finanziellen Auswirkungen, und das ist auch gut so, denn das Ehrenamt soll ja gefördert werden, weil wir mehr Menschen im Ehrenamt brauchen.

Bei Menschen die ALGII beziehen, wird das Ehrenamt leider nicht so gefördert. Die Übungsleiterpauschale und die Ehrenamtspauschale wird auf die Absetzungsmöglichkeiten von Erwerbseinkommen aber auch von Rentenbezügen angerechnet, was eine sachlich ungerechtfertigte Benachteiligung von ehrenamtlichen Einsatz bei dieser Personengruppe ist.
Dazu 2 Fallbeispiele anhand von ALGII beziehenden Familien mit 3 Kindern einer Rente und einem Minijob

Familie Müller ohne Ehrenamt in € Familie Krause mit Ehrenamt in €
Gesamtbedarf lt. Jobcenter 2260 Gesamtbedarf lt. Jobcenter 2260
abzüglich Kindergeld 613 abzüglich Kindergeld 613
abzüglich Erwerbsminderungsrente 965 abzüglich Erwerbsminderungsrente 965
abzüglich Minijob 450 abzüglich Minijob 450
Zwischensumme ALGII 232 Zwischensumme ALGII 232

zuzüglich folgender Absetzungen zuzüglich folgender Absetzungen
kein Ehrenamt 0 Übungsleiterpauschale 200
Minijob: Grundfreibetrag 100 Minijob: Grundfreibetrag 0
Minijob: 20% von 350,-€ 70 Minijob: Grundfreibetrag 0
EU-Rente: Versicherungspauschale 30 EU-Rente: Versicherungspauschale 0
EU-Rente: Riestrerrenteneigenbeitrag 20 EU-Rente: Riestrerrenteneigenbeitrag 0

Summe des zusätzlichen Einkommens 220 Summe des zusätzlichen Einkommens 270
gezahltes ALGII 432 gezahltes ALGII 502
fürs Übungsleiterehrenamt bleiben nur 70

Die Anrechnung auf andere Absetzungsmöglichkeiten führt dazu, dass ALGII Betroffene hier stark benachteiligt werden, was den ehrenamtlichen Einsatz in dieser Personengruppe erschwert bzw. den Minijob fast sinnlos macht. Das kann so nicht politisch gewollt sein, denn da spricht man von fordern und fördern.
Setzen Sie sich aus diesen Gründen bitte dafür ein, diese die Förderung des Ehrenamtes behindernde Ungleichbehandlung durch Änderung der Sozialgesetzgebung zu beenden.

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben