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Petition 80756

Besonderer Teil des Strafgesetzbuches

Ersatzlose Streichung des § 166 Strafgesetzbuch (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen) vom 09.06.2018

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass der § 166 Strafgesetzbuch (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen) ersatzlos gestrichen wird.

Begründung

Im §166 StGB wird derjenige, der "den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist den öffentlichen Frieden zu stören", mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahre bedroht.

- dies widerspricht Art 5 Abs.1 GG (Meinungsfreiheit)
- in der BRD stellen Konfessionslose mit ca. 35% der Bevölkerung die größte Gruppe, gefolgt von jeweils ca 27% Katholiken und Protestanten (2016)
- kritisches Denken und kritische Meinungsäußerungen gegenüber Kirchen und Konfessionen werden unterdrückt
- der Paragraph ist nicht mehr zeitgemäß und wurde schon von Kurt Tucholsky als "mittelalterlicher Diktaturparagraph" bezeichnet
- der Paragraph widerspricht allen Ideen der Aufklärung

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