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Petition 80913

Rechtsberater

Außergerichtliche Beratung durch Masterabsolventen mit jurisitischen Kenntnissen vom 14.06.2018

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, das Rechtsdienstleistungsgesetz und die Bundesrechtsanwaltsordnung so zu ändern, dass es Masterabsolventen mit juristischen Kenntnissen (LLM) möglich wird, Dritte außergerichtlich gegen Entgelt zu beraten. Außerdem sollen solche Absolventen die Möglichkeit haben, gerichtlich in der 1. Instanz (soweit kein Anwaltszwang besteht) Dritte zu vertreten. Dies soll nicht für strafrechtliche Streitigkeiten gelten. Entsprechende Gebührenregeln sind zu schaffen.

Begründung

Viele kleinere Verfahren laufen so ab, dass der Kläger bzw. der Beklagte sich selbst vertritt um Kosten zu sparen. Dabei kommt es häufig zu Fehlern der juristischen Laien. Diese werden dann erst in der nächsten Instanz durch versierte Anwälte korrigiert. Gäbe es nun eine Möglichkeit schon in der ersten Instanz sich günstiger als bei klassischen Anwälten beraten und verteidigen zu lassen, würden vermutlich weniger Rechtsstreitigkeiten bis in die zweite Instanz gehen. Gerichte würden mithin entlastet werden und die Kosten für Streitigkeiten würden sinken.

Aufgrund der tiefen Einschnitte durch strafrechtliche Verurteilungen soll dort eine solche Vertretung nicht möglich sein.

Zur Kennzeichnung solcher Anwälte "light" muss noch ein entsprechender Name gefunden werden.

Des Weiteren werden LLM Abschlüsse aus dem Ausland als Anwaltsqualifikation anerkannt. Inländische jedoch nicht.

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