Diskussion zur Petition 80968
Arbeitslosengeld II
Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung bei Bezug von Arbeitslosengeld II vom 17.06.2018
Diskussionszweig: Kein Verstoß erkennbar
Leistungen des SGB III (ALG 1) und Leistungen des SGB II (ALG 2) unterliegen grundverschiedenen Annahmen. Eigentlich sollte man Leistungen nach dem SGB II gar nicht als "Arbeitslosengeld" bezeichnen, denn es ist eigentlich eher eine Grundsicherung und keine Überbrückung kurzfristiger Arbeitslosigkeit wie beim ALG 1.