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Diskussion zur Petition 80968

Arbeitslosengeld II

Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung bei Bezug von Arbeitslosengeld II vom 17.06.2018

Diskussionszweig: Kein Verstoß erkennbar

b.rzepka@gmx.de-- | 05.07.2018 - 18:24

Kein Verstoß erkennbar

Anzahl der Antworten: 9

Ich sehe keinen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot.

Leistungen des SGB III (ALG 1) und Leistungen des SGB II (ALG 2) unterliegen grundverschiedenen Annahmen. Eigentlich sollte man Leistungen nach dem SGB II gar nicht als "Arbeitslosengeld" bezeichnen, denn es ist eigentlich eher eine Grundsicherung und keine Überbrückung kurzfristiger Arbeitslosigkeit wie beim ALG 1.
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