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Petition 81287

Straßenverkehrs-Ordnung

Ersetzen des Begriffs Schrittgeschwindigkeit in der STVO inklusive Anlagen und Verwaltungsvorschriften vom 20.06.2018

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den Begriff Schrittgeschwindigkeit überall in der Straßenverkehrsordnung, ihren Anlagen und den Verwaltungsvorschriften, gegen einen konkreten Wert zu ersetzen.

Begründung

Schrittgeschwindigkeit ist nicht rechtsverbindlich als messbare Größe definiert. Im Allgemeinen werden im Streitfall gängige Definitionen aus der Verkehrsplanung herangezogen, also 6km/h als Festwert oder 4-7km/h als Bereich. Einige Gerichte pochen genau auf diese, während andere gewisse Toleranzen gelten lassen, teilweise bis hin zu 20km/h. Begründet wird dies meist damit das der Tacho bei Kraftfahrzeugen oft erst bei 20km/h anfängt, oder aber das Radfahren mit so geringer Geschwindigkeit rein physikalisch unsicherer ist als bei 10-15 km/h, und Fahrräder meist keinen Tacho haben.

Es geht hier also darum Rechtssicherheit herzustellen.
Die unterschiedliche Bewertung durch die Gerichte kann leicht den Ausschlag geben ob der Führerschein weg ist oder nicht. Für Radfahrer würde das endlich klären ob sie einen Fußweg mit dem Zusatz Radfahrer frei überhaupt benutzen dürfen, denn bei strenger Auslegung dürfen das allerhöchsten 5% der Radfahrer, 10km/h sind für Radfahrer schon sehr langsam, die fährt etwa mein fünfjähriger Sohn im Schnitt mit seinem Kinderfahrad ohne sich dabei überhaupt anstrengen zu müssen.

In erster Linie wären davon Spielstraßen, Fußwege mit dem Zusatz Radfahrer Frei und der Lieferverkehr in Fußgängerzonen betroffen.

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