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Petition 81583

Ausbildungsförderung nach dem BAföG

Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket für BAföG-Berichtigte vom 21.06.2018

Text der Petition

Bezugsmöglichkeit des Bildungs- und Teilhabepakets für BaföG-Berechtigte

Begründung

Der Bildungsgutschein steht im Moment lediglich Familien zu, die Anspruch auf ALG II oder Wohngeld geltend machen können. Für Schüler und Studenten, die dem Grunde nach Leistungen nach BaföG haben ist diese Leistung nicht vorgesehen.

Da Schüler und Studenten unter BaföG zum großen Teil während der Ausbildung weniger Leistungsbezüge in Anspruch nehmen können und dürfen, als ihnen zustünde, wären sie arbeitslos, wäre dies eine Angleichung Zwecks der Chancengleichheit und erbrächte einen Dienst im Bezug zur Bildungsfreiheit.

Hierbei ist zu beachten, dass ein bestimmter Anteil des BaföGs bereits für entsprechendes vorgesehen sind, daher ist dieser Anteil anzurechnen und das Bildungs- und Teilhabepaket ausgleichend hinzuzuziehen.

Im Falle einer begründeten Antragstellung (z.B. Schulausflüge, Klassenfahrten, sonstige Lehrmittel) ist das Bildungs- und Teilhabepaket somit abzüglich der im BaföG bereits berücksichtigten Kosten zu übernehmen.

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