Text der Petition
Mit der Eingabe möchte der Petent erreichen, dass der Antragsteller beim Abschluss eines nach § 10a Einkommensteuergesetz (EStG) geförderten Vertrages ("Riester-Vertrag") die Wahlmöglichkeit haben soll, eine vertragliche Beitragsgarantie zu vereinbaren oder darauf zu verzichten.
Begründung
Jeder sollte selber darüber entscheiden können, ob er eine Garantie in seinem Vertrag haben möchte oder nicht. Nachdem der Antragsteller/in über die Beitragsgarantie aufgeklärt wurde und welche Auswirkungen diese hat, ist die von vielen Antragstellern nicht gewünscht und daher sollte es dem Antragsteller/in freistehen darüber zu entscheiden. Zudem ist es nachweislich, dass diese Garantie keinen plausiblen Nutzen für die Absicherung des Sparers im Alter darstellt. Die Garantie hat lediglich negative Auswirkungen auf die Entwicklung des Kapitals, wodurch die Aufwendungen für die Absicherung steigen. Da die private Vorsorge zukünftig einen immer höheren Anteil an der Absicherung im Alter darstellt, sollte es nicht nur im Interesse des Bürgers sein, die maximalen Chancen zu nutzen um der Altersarmut entgegen zu wirken, sondern auch im Interesse der Bundesregierung.
PBaum | Wed Sep 19 23:39:27 CEST 2018 - Wed Sep 19 23:39:27 CEST 2018
Ihren Vorschlag eines Riester-Depot finde ich sehr Interessant und dies würde das Repertoire der Privaten Vorsorge mit Staatlicher Unterstützung im positiven Sinne vergrößern und stärken. Dazu müsste ausgearbeitet werden, wie der Inhaber dieses Riester-Depots überprüfen lassen kann, ob er Zulagen berechtigt ist. Da dies eine weitere große Herausforderung darstellt, würde dies einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen.
Daher bin ich der Ansicht, dass eine Loslösung von der Beitragsgarantie zurzeit eine schnelle Lösung darstellt.
Michael Meß | Wed Sep 19 21:42:05 CEST 2018 - Wed Sep 19 21:42:05 CEST 2018
Was der Petent möchte, macht durchaus Sinn.
Derzeit ist es so, daß selbst bei aktienfondsbasierten Verträgen ein Teil immer in Geldmarktfonds/Staatsanleihen investiert ist, um bei Kursrückgängen einen Puffer zu haben.
Abhängig von der Entwicklung des Fonds wird dann umgeschichtet, im Extremfall bleibt das gesamte Kapital in Anleihen gefangen ("Cash-Lock"), um zu verhindern, daß der Vertrag nominal weniger abwirft, als eingezahlt wurde.
Real entsteht dann durch Inflation ein Verlust. Sollte die Inflation ansteigen, wird der Vertrag mit dem gefangenen Kapital eventuell sogar quasi wertlos.
Wäre die Beitragsgarantie nicht oder würde man auch bis zu einem gewissen Maß (Anteil durch den Anleger zu bestimmen) Verluste zulassen, so hätte der Anbieter mehr Freiheiten, um das Kapital zu 100% in Aktien oder andere Sachwerte zu investieren und könnte gewisse Schwankungen hinnehmen, ohne daß die Garantie verletzt würde.
Man könnte dann z. B. 70% Kapitalgarantie festschreiben, das würde dann auch bei einem Aktien-crash nicht notwendigerweise zu einem Cash-Lock führen und würde in den Wachstumsphasen zu deutlich höheren Erträgen führen, da kein bzw. weniger Kapital für die Kapitalgarantie gebunden wäre.
Oder man verzichtet auf die Kapitalgarantie, eröffnet ein Riester-Depot und investiert einfach selber in beliebige Wertpapiere, wie z. B. Zertifikate, Fonds oder Aktien, kann jedoch dann über das Vermögen nur im Rahmen der Riester Regeln verfügen und muß ggfs die Förderung zurückzahlen, falls förderschädlich darüber verfügt wurde.
Mit einem Riester-Depot hätte man die maximale Freiheit und könnte sein Portfolio nach freiem Ermessen zusammenstellen.
Ordergebühren müssten dabei auf z. B. 0,5% des ausgeführten Betrages gedeckelt sein, damit durch Käufe und Umschichtungen nicht unnötig hohe Verluste entstehen.