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Petition 81835

Straftaten gegen die öffentliche Ordnung

Strafbarkeit von versuchtem Hausfriedensbruch/Erweiterung des § 123 Strafgesetzbuch vom 26.06.2018

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass versuchter Hausfriedensbruch strafbar ist und § 123 Strafgesetzbuch (Hausfriedensbruch) entsprechend erweitert wird.

Begründung

§ 123
Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

Es ist nicht nachzuvollziehen, wieso der Versuch bislang tatsächlich straffrei bleibt?

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