Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 81883

Wohnungswesen

Beibehaltung der ursprünglichen rückwirkenden Gültigkeit des Baukindergeldes ab Juli 2017 vom 27.06.2018

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge sich doch bitte an die 2017 getätigten Äußerungen zum Thema Baukindergeld halten, wo es hieß, dass dieses auch rückwirkend ab Juli 2017 gelte. Hierauf haben sich bundesweit Familien verlassen.

Begründung

Aufgrund der langen Regierungsbildung, sowie den langen Verhandlungen in der GroKo hat sich die Einigung zum Thema Baukindergeld bis Mitte 2018 herausgezogen. Für diese Verzögerung sollten nicht diejenigen Familien bestraft werden, welche sich auf die Äußerungen in 2017 verlassen haben und nach Juli 2017 einen Bauantrag gestellt haben oder einen Kaufvertrag unterschrieben haben.
Entgegen der aktuellen Planung, wo das Baukindergeld erst ab 01.01.2018 gelten soll, sollte sich hier an die ursprüngliche rückwirkende Gültigkeit festgehalten werden.

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben