Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den Regelbedarf im Sozialrecht wieder in Regelsatz, Regelleistung oder sonstwie umzubenennen, dass deutlich wird, dass es sich um eine erbrachte Leistung handelt.
Begründung
Nach der üblichen Semantik beschreibt ein zusammengesetztes Hauptwort mit dem Wortbestandteil „-bedarf“ einen Bedarf. Es besteht daher Umbenennungsbedarf.