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Diskussion zur Petition 82437

Anrechnung von Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung

Anrechnung von schulischen Ausbildungs- und Studienzeiten wie vor der Rechtsänderung zum 01.01.1997 vom 15.07.2018

Diskussionszweig: Anrechnung von Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung - Anrechnung von schulischen Ausbildungs- und Studienzeiten wie vor der Rechtsänderung zum 01.01.1997

Petent | 26.07.2018 - 08:31

Anrechnung von Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung - Anrechnung von schulischen Ausbildungs- und Studienzeiten wie vor der Rechtsänderung zum 01.01.1997

Anzahl der Antworten: 18

Schulische Ausbildungszeiten und Studienzeiten werden nicht (mehr) als Anrechnungszeiten bei der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt. Ab 1997 wurden hier die Regelungen geändert - jedoch auch rückwirkend. Dadurch waren sehr viele Bürger betroffen, die dadurch in Treu und Glauben auf seinerzeit bestehende Regelungen vertraut haben. Daher soll dies durch die Politik wieder rückgängig gemacht werden, da rückwirkende Änderungen zu Lasten der Bevölkerung nicht tolerierbar sind.
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